Die Auffahrtsrampe wird wohl noch einige Jahre bestehen. Foto: Archiv Bernd Zeyer

Stadträte signalisieren, dass in den kommenden Jahren kein Geld für die Friedrichswahl vorhanden ist. Laut Baubürgermeister Matthias Hahn wird ein Abriss der Rampe in den nächsten zehn Jahren nicht realisierbar sein.

Stuttgarter Norden - In den kommenden zehn Jahren wird es wohl kein Geld für den Abriss der Auffahrtsrampe an der Friedrichswahl geben: Davon geht zumindest Baubürgermeister Matthias Hahn aus. Wenn man es realistisch betrachte, hätten die Stadträte in der nächsten Dekade eigentlich wenig bis gar keinen Spielraum, um das 30-Millionen-Euro-Projekt zu finanzieren. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik des Gemeinderats widersprachen in ihrer Sitzung am Dienstag nicht.

200 000 Euro Planungsmittel standen im Raum

Die Kommunalpolitiker hatten zuvor über drei Haushaltsanträge diskutiert, die sich mit dem Thema Abriss der Rampe an der Friedrichswahl beschäftigten. CDU- und FDP-Fraktion hatten vor, Planungsmittel bereitzustellen, damit das Projekt vorangetrieben werden kann. 200 000 Euro standen im Raum. Der stellvertretende Leiter des Amtes für Stadtplanung und -erneuerung, Stephan Oehler, begrüßte das Ansinnen. Man benötige Geld, um die notwendigen Gutachten zu Lärmschutz, Luftreinhaltung und Energiebilanz zu erstellen. Zudem könne man mit den Mitteln auch die beiden schon vor Jahren kontrovers diskutierten Tunnel-Varianten 6 und 8b noch detaillierter gegeneinander abwägen.

Bei der Alternative 8b sollen die Fahrzeuge an der Friedrichswahl in einem Tunnel verschwinden. Variante 6 sieht vor, dass die Stadtbahn unter die Erde verlegt wird. Letztere Alternative werde derzeit von der Verwaltung leicht favorisiert, sagte Oehler. Die Stuttgarter Straßenbahnen plädieren allerdings dafür, dass ihre Züge weiter an der Oberfläche fahren. Das Thema Barrierefreiheit ist bei Variante 6 noch nicht geklärt.

Erhalt der Auffahrtsrampe nicht zu rechtfertigen

Für Bündnis 90/Die Grünen ist aber auch schon ohne weitere Gutachten klar, dass sie Variante 8b realisieren wollen – allerdings in etwas anderer Form. „Wir sind der Ansicht, dass bei diesen Planungen nicht mehr von einem Abriss der Rampe ausgegangen werden sollte, sondern von deren Abkoppelung, bei einer angestrebten späteren Begrünung“, heißt es in einem Haushaltsantrag. Ebenfalls soll ein möglicher Tunnel bis zur Zabergäubrücke und eine Variante ohne den geplanten Anschluss der Mea-Brücke von den Bundesstraßen 10 und 27 zur Wernerstraße dargestellt werden. 300 000 Euro wollten die Grünen für die weiteren Planungen in den kommenden Doppelhaushalt einstellen.

Stephan Oehler kann jenen Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen nichts Positives abgewinnen: Ohne den Anschluss der Mea-Brücke fielen wohl Fördermittel weg. Zudem bräuchte man diese Option, um positive Effekte für die Verkehrsstruktur zu schaffen. Auch der Erhalt der Auffahrtsrampe sei ohne verkehrliche Funktion nicht zu rechtfertigen. Das Bauwerk sei unter anderem eine Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes und behindere das Abströmen der frischen und unbelasteten Kaltluft von den Hängen.

Hohe Kosten verhindern Mehrheit

Den „langen Tunnel“ von der Friedrichswahl bis zur Zabergäubrücke hat im Jahr 2004 schon die Braschel Consult GmbH in einer Machbarkeitsstudie dargestellt. Damals ging man von Kosten in Höhe von 210 Millionen Euro für das 1190 Meter lange Bauwerk aus. Oehler spricht mittlerweile sogar von rund 300 Millionen Euro.

Angesichts der immens hohen Kosten haben die Grünen für diese Variante noch keine Mehrheit gefunden. Für die CDU war aber eine andere Frage relevant, nachdem auch die 30 Millionen Euro für Variante 6 oder 8b in den nächsten Jahren nicht sehr weit oben auf der Prioritätenliste der Stadträte stehen werden: „Ist es denn möglich, erst einmal nur einen Teil des Projektes zu realisieren – beispielsweise die Mea-Brücke“, fragte Philipp Hill (CDU) Stephan Oehler. Der Stadtplaner verneinte. Somit stand für den Christdemokraten fest: „Dann müssen wir auch so ehrlich sein und das den Zuffenhäusern mitteilen und sie nicht permanent vertrösten.“ Wenn nur die Gesamtmaßnahme umsetzbar sei, müsse man auch keine Planungsmittel in den kommenden Doppelhaushalt einstellen. Das mache nur Sinn, wenn der Abriss der Rampe 2016/2017 in Angriff genommen werde. Das scheint aber ausgeschlossen.