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Das Verkehrsministerium hat die das Vermieten von Kanus neu geregelt. Doch hat es die Verordnung außer Kraft gesetzt, um nachzuarbeiten.

Esslingen - Leider können wir aufgrund einer Gesetzes-Änderung keine Kanutouren mehr anbieten“, steht seit Neuestem auf der Homepage des Esslinger Kanuvereins. Der Grund dieser Notiz ist eine neue Verordnung zur Sportbootvermietung des Bundesverkehrsministeriums. Darin geht es auch um Sportboote, die mit Muskelkraft betrieben werden. Sie dürfen nun nicht mehr ohne Weiteres an Dritte vermietet werden. Der Grund für die Verordnung seien Sicherheitsbedenken, sagt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums in Berlin. Wer Fahrgäste befördere, der müsse eben höhere Sicherheitsstandards einhalten und eine Berechtigung für die Personenbeförderung erwerben.

Deswegen darf der Esslinger Kanuverein zwar weiterhin seine Kanus vermieten, aber ohne Personal von Seiten des Vereines, weil es diese Berechtigung für die Personenbeförderung nicht hat. Wer ein Kanu mietet, der muss es dann auf eigene Gefahr über den Neckar lotsen.

Diese tatsächlich etwas merkwürdig anmutende Regelung hat nun die Esslinger Bundestagsabgeordnete Karin Roth mit dem folgendem Satz charakterisiert: „Ich habe selten so eine realitätsfremde Entscheidung gesehen.“ In einem Brief fordert sie den Verkehrsminister Peter Ramsauer auf, die Sportbootverordnung für die muskelbetriebenen Wasserfahrzeuge zurück zu nehmen. Gleichzeitig hat sie eine Pressemitteilung veröffentlicht mit dem Titel „Ramsauer gräbt Bootstouren auf dem Neckar das Wasser ab.“

Die Wassersportler in Esslingen sehen das Ganze allerdings gelassener. Der Jachtclub Esslingen vermietet keine Boote, und ist von dieser Regelung nicht betroffen, der kommerzielle Esslinger Bootsvermieter Nextour genießt den Bestandsschutz. Der Esslinger Kanuverein ist betroffen, hat aber, so sagt zumindest der Vorsitzende Reiner Beck, sowieso nur ein sehr geringes Volumen an Vermietungen. Beck geht es auch mehr um das Prinzip: „Man fasst sich schon an den Kopf, wenn man so eine Verordnung liest.“ Zwar könnte sich der Verein theoretisch um eine Berechtigung zur Personenbeförderung bemühen, doch das ist Reiner Beck zu viel Aufwand.

Nicht nur am Neckar auch an der Spree hat Ramsauers Verordnung Wellen geschlagen. In der Hauptstadt habe diese Verordnung vor allem die motorbetriebenen Tourismusboote auf der Spree und dem Landwehrkanal betroffen und die dortigen Bootsvermieter beinahe in den Ruin getrieben, schreibt die Berliner Morgenpost.

Deswegen ist das Ministerium jetzt auch zurückgerudert und hat angeordnet, dass Verstöße gegen die Verordnung nicht geahndet werden dürften, bis man die Ausnahmen geregelt habe, sagt die Pressesprecherin. Das heißt, der Esslinger Kanuverein kann bis auf weiteres Boote vermieten.