Der Fahrdienst-Anbieter Uber vermittelt Fahrten – ähnlich wie mit einem Taxi – über eine App. Trotz rechtlicher Fragen ist das Angebot derzeit in einigen deutschen Städten verfügbar. Foto: dpa/Britta Pedersen

Seit Jahren streiten sich Uber und die Taxibranche vor Gericht. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sieht in Fahrdiensten für Städte keinen Zugewinn, sondern eher ein Problem.

Stuttgart - Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hält Fahrdienst-Vermittler wie Uber für keine gute Mobilitätslösung für Städte. „Uber kann keine Antwort sein, weil es den Kollektivverkehr unterläuft“, sagte Hermann. „Sonst fahren die Anbieter herum und warten auf Kundschaft - dann hat man noch mehr Autos auf der Straße.“ Er sei zwar nicht der Meinung, dass man Fahrdienste völlig verhindern sollte. „Aber eine rein liberale Haltung führt zur Kannibalisierung von ÖPNV und Taxiverkehr.“

Fahrdienste und Taxiverkehr seien dort sinnvoll, wo es im ländlichen Raum keinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gebe. Wo weder Taxi noch Uber fahren, weil es sich nicht rechne, brauche es eventuell für Taxis Zuschüsse nach wettbewerblicher Ausschreibung – wie beim ÖPNV.

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Taxibranche und Uber: Seit Jahren Streit vor Gericht

Schon seit Jahren streiten Uber und Vertreter der Taxibranche immer wieder vor deutschen Gerichten. Die Taxifahrer weisen darauf hin, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten müssen – etwa die Beförderungspflicht auch bei kurzen Strecken. Auch daher wäre es ihrer Ansicht nach unangemessen, wenn die Konkurrenten von Uber durch eine Liberalisierung des Marktes freie Bahn bekämen.

Das Unternehmen Uber hatte bei seiner internationalen Expansion zunächst Regeln missachtet und sich mit der Taxi-Branche und den Behörden angelegt. Der Dienst Uber Pop, bei dem nicht ausgebildete Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Bezahlung herumfahren konnten, wurde schon vor einigen Jahren verboten. Laut einem neuen Gerichtsbeschluss von vergangener Woche darf die Firma ihre App auch nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln.