Das kann teuer werden: Handys am Steuer „belohnt“ der Gesetzgeber mit einer Geldbuße. Foto: dpa

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar empfehlen die Experten eine Reform des Strafenkatalogs. Nötig sei eine Mischung aus Liberalität und Strenge. Unser Kommentator Christoph Link stimmt zu.

Goslar - Der Verkehrsgerichtstag in Goslar spricht Empfehlungen aus, die der Gesetzgeber schon oft umgesetzt hat. Auf ihrer 56sten Tagung haben die Experten in der alten Kaiserstadt einen Mix von Lockerungen im Verkehrsrecht sowie mehr Strenge gegen notorische Gefährder angeregt. In die richtige Richtung gehen die Ideen, das überaus strikte Vorgehen gegen Haschisch rauchende Autofahrer zu mildern. Die Grenzwerte beim Cannabis seien ums Dreifache zu streng, als es die Wissenschaft vorgibt, sagen die Verkehrsrechtler, Alkoholsünder kämen viel besser weg – das sei ungerecht. Auch ist es Zeit für Lockerungen bei der Pflicht zum Warten am Unfallort wegen eines Bagatellschadens. Hier muss man alte Zöpfe abschneiden. In die Zukunft blicken die Fachleute, wenn sie vom Gesetzgeber eine Antwort darüber verlangen, wie und wann der Autofahrer denn beim autonomen Fahren noch ins Lenkrad greifen soll, wenn die Elektronik doch angeblich alles alleine kann.

Abgelehnt wurde die Idee, pauschal die Bußgelder aufs Niveau unserer Nachbarstaaten anzuheben. Das ist gut so. Eine bloße Drangsalierung von Autofahrern schafft kein Verständnis für das Recht. Abzocke durch Radarfallen aus fiskalischen Gründen darf es nicht geben. Aber mit Härte verfolgt werden sollen Raser und Drängler, die eine echte Gefahr für andere darstellen.