Verkehrspsychologen stellten bei der Beobachtung von rund 12 000 vorbeifahrenden Autos fest, dass 4,5 Prozent der Fahrer mit dem Mobiltelefon hantieren. Foto:  

Alarmierend viele Autofahrer können einer neuen Studie zufolge im Auto nicht die Finger vom Handy lassen. Dass Telefonieren und SMS tippen verboten ist, ist klar. Doch wie ist die Rechtslage, wenn das Handy als Navi benutzt wird oder man das klingelnde Smartphone an den Beifahrer weiterreicht?

Braunschweig - Wenn es um das Autofahren geht, leben die Deutschen gern riskant: Verkehrspsychologen stellten bei der Beobachtung von rund 12 000 vorbeifahrenden Autos fest, dass 4,5 Prozent der Fahrer mit dem Mobiltelefon hantierten, wie eine den Radioprogrammen NDR Info und N-Joy vorliegende unveröffentlichte Studie der Technischen Universität Braunschweig ergab. Damit sei dieser Anteil höher als der der telefonierenden Fahrer. „Den Leuten scheint nicht klar zu sein, wie gefährlich gerade das Tippen auf dem Handy ist“, sagt der Leiter der Studie, der Verkehrspsychologie-Professor Mark Vollrath.

So beweist schon eine Langzeitstudie aus den USA: Wer am Steuer seines Autos mit seinem Smartphone hantiert, der hat ein dreifach erhöhtes Risiko zu verunglücken. Die Forscher an der Universität Virginia haben in der aufwendigen Studie das Fahrverhalten von 3500 Autofahrern über einen Zeitraum von drei Jahren analysiert und dabei Fahrtenschreiber, Tonbänder und Videoaufnahmen von 56 Millionen Kilometern ausgewertet. In Deutschland führten nur wenige Bundesländer Statistiken zur Handynutzung am Steuer, als Unfallursache könne dies in weniger als 0,1 Prozent der Fälle nachgewiesen werden.

Doch abgesehen von dem höheren Unfallrisiko, kann es für die Autofahrer richtig teuer werden, wenn sie während der Fahrt beim Telefonieren mit dem Handy erwischt werden: Es drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg. Doch wie ist die Rechtslage, wenn man das Handy als Navi benutzt wird oder man das klingelnde Smartphone an den Beifahrer weiterreicht? Das sagt die Rechtssprechung: