Auf der Laustraße gilt Tempo 30 – aber nur eingeschränkt. Foto: Alexandra Kratz

Auf der Laustraße in Sonnenberg gilt Tempo 30. Doch die Freude ist verhalten, denn der Geltungsbereich ist begrenzt. Der Sonnenberg-Verein hatte sich mehr erhofft.

Sonnenberg - Seit Ende März gilt auf der Laustraße Tempo 30. Unter anderem der Sonnenberg-Verein hatte das seit Jahren gefordert. Die Freude ist dennoch verhalten. „Selbstverständlich begrüßen wir die Tempo-30-Zone um das Generationenzentrum sehr, handelt es sich hier doch um den seit Längerem angekündigten (Teil-)Schritt für den mit Altenheim und Kindergarten besonders sicherheitsrelevanten Bereich der Laustraße“, heißt es dazu im Newsletter.

Doch das Zusatzschild, wonach Tempo 30 nur von 7 bis 22 Uhr gelte, zeige, dass es nur um Sicherheitsaspekte gehe und nicht um den Lärm. „Wo anderenorts zur Schlafenszeit Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden, werden diese im Wohngebiet Sonnenberg über Nacht aufgehoben!?!“, ist dazu im Newsletter zu lesen.

Und warum beginne beziehungsweise ende Tempo 30 auf Höhe der ehemaligen Filiale der BW-Bank? Sei es wirklich sinnvoll, für die maximal 100 Meter bis zur 90-Grad-Kurve am Bahnübergang noch mal zur Beschleunigung einzuladen? Auch diese Fragen stellen die Verfasser des Newsletters und kommen zu dem Ergebnis: „Nach all den Jahren unseres Bemühens um eine nachhaltige Gesamtlösung für die Laustraße halten wir eine Tempo-30-Stückelung in der jetzigen Form nicht für der Weisheit letzten Schluss.“

Ausnahmen gibt es nur vor schutzbedürftigen Einrichtungen

Das sieht die Fachverwaltung anders. „Bei der Maßnahme in der Laustraße auf Höhe Hausnummer 15 handelt es sich um eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor schutzbedürftigen Einrichtungen“, sagt Martin Thronberens, Sprecher der Stadt. Die zeitliche Begrenzung der neuen Regel richte sich nach der naturgemäßen zeitlichen Begrenzung des Verkehrsgeschehens, das mit der schutzbedürftigen Einrichtung verbunden sei, in dem Fall Kita und Altenheim. Die gesamte Laustraße als Tempo-30-Zone auszuweisen, sei nicht möglich. Denn es handle sich um eine „Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraße“ für den Stadtteil Sonnenberg und damit um einen „unverzichtbaren Bestandteil eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes“.

Kennzeichnend für das vom Gemeinderat beschlossene Vorbehaltsstraßennetz sei insbesondere die innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern in der Stunde, verbunden mit „der Charakteristik und der baulichen Ausgestaltung einer Hauptverkehrsstraße“. Dabei gehe es um die „Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“. Vorbehaltsstraßen hätten die Aufgabe, größere Verkehrsmengen mit Durchgangsverkehr abzuwickeln. Sie bräuchten eine „gewisse Leistungsfähigkeit“, teilt Martin Thronberens mit. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Vorbehaltsstraßen sei innerorts im Regelfall nur aufgrund verkehrssicherheitlicher Aspekte gerechtfertigt. Ausnahmen seien vor schutzbedürftigen Einrichtungen möglich, genau das werde in Stuttgart umgesetzt. Darüber hinaus gebe es „keine Verkehrssicherheitsgründe, die eine Erweiterung dieser beschriebenen Tempo-30-Regelung auf den gesamten Verlauf der Laustraße rechtfertigen könnten“, sagt der Pressesprecher.

Antrag zum Thema Lärm an der Laustraße

Der viel beklagte Lärm an der Laustraße spielt demnach in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die Grünen im Möhringer Bezirksbeirat hatten das im März mit einem Antrag in Frage gestellt. Ihr Vorstoß: „In diesem Zusammenhang wollen wir vor dem Hintergrund des Lärmaktionsplans der Stadt Stuttgart für die ganze Laustraße Tempo 30 beantragen.“ Der Antrag war bei Stimmengleichheit abgelehnt worden. Seinem Ärger verleiht der Sonnenberg-Verein auf seiner Internetseite Ausdruck: „Dass es in diesem Zusammenhang anscheinend noch nicht einmal möglich ist, im Bezirksbeirat gemeinsam einen Sachstandsbericht zu beauftragen, stimmt mehr als nachdenklich.“