Noch sind die Leih-E-Scooter nicht das größte Problem, wenn der Kampf um Stellplätze tobt. Foto: StZ

Mit der Einführung der E-Scooter befürchten manche, dass bald Chaos auf den Gehwegen herrschen könnte. Doch auch ohne die neuen Flitzer wird es häufig eng auf Geh- und Radwegen in der Stadt.

Stuttgart - Noch bevor die ersten Verleih-E-Scooter vor einer Woche in der Stadt aufgetaucht sind, waren die Befürchtungen schon da: Skeptiker sagten chaotische Zustände auf den Gehwegen der Stadt voraus, wenn Nutzer die schnellen E-Flitzer nach bewältigter Distanz einfach irgendwo stehenlassen würden. So ist es aber (noch) nicht gekommen – was sicher auch an der bislang geringen Zahl der Tretroller mit elektrischem Antrieb liegt. Für Ärger mit und über zugestellte Geh- und Radwege hingegen hat es die Scooter nicht erst gebraucht. Den äußern Radfahrer und Fußgänger regelmäßig, wenn Autos oder Motorroller beziehungsweise Motorräder den Platz belegen.

Dürfen die das? Die Frage drängt sich auf, wenn man wie dieser Tage hinterm Rathaus einen Haufen motorisierter Zweiräder auf dem Gehweg stehen sieht. Die Antwort ist ein bisschen Ja, ein bisschen Nein. „Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig. Das Parken auf dem Gehweg ist für Kraftfahrzeuge verboten“, sagt Thomas Grab, Sachgebietsleiter bei der Verkehrsüberwachung. Bei Zweirädern zeige die Stadt jedoch eine „gewisse Toleranz“, fügt er hinzu. Denn der Parkraum in der Stadt sei knapp, daher würden die Zweiräder mit Motor auf dem Gehweg geduldet, wenn sie niemanden stören. „Das heißt, dass man mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl mühelos daran vorbeikommen können muss“, erläutert Grab. Das gelte nicht nur für die Zweiräder der Privatpersonen, die sie dort abstellten, sondern auch für die blauen E-Roller der Stadtwerke. Dort müsse man ermitteln, wer ihn dort abgestellt habe.

Mindestens einen Meter breit muss der Gehweg frei sein

Die geforderte Restbreite sei ein Meter bis 1,20 Meter, je nachdem, wie die Gehwegstelle beschaffen sei. Hängt etwa an einer Seite eine buschige Pflanze von einer Mauer über, sollte man lieber etwas mehr als einen Meter Platz lassen. Das sei auch der Maßstab, sollte es in Zukunft Probleme wegen der Scooter geben.

Zugeparkte Geh- und Radwege seien auf jeden Fall im Fokus der Verkehrsüberwachung. Der Eindruck, es würde nicht gehandelt, den manche Radfahrer hätten, stimme so nicht: „Wir haben voriges Jahr rund 60 000 Strafzettel verteilt“, sagt Grab. Für Parksünder, die auf reinen Gehwege und kombinierten Rad- und Gehwege standen. Das sind etwa solche mit einem Trennstreifen in der Mitte. Auf reinen Radwegen seien es rund 600 Strafzettel für dort geparkte Autos gewesen im Jahr 2018. „Das sind oft Kurzparker, die zum Bäcker oder in die Post gehen für wenige Minuten“, erläutert er. Das mindere den Verstoß nicht, aber nicht immer sei eben just in diesem Moment ein Mitarbeiter der Überwachung da.

Radfahrer nehmen daher das Melden der Verstöße zum Teil selbst in die Hand. Etwa mit der App Wegeheld, die das Anzeigen bei der Stadt via Handy erleichtern soll. Dabei dürfe man nicht grundsätzlich erwarten, dass alles umgehend geahndet werde. Die Fälle werden überprüft und bei klaren Verstößen geahndet. „Rund 3900 Privatanzeigen hat die Bußgeldstelle vergangenes Jahr erhalten“, sagt Sven Matis, der Pressesprecher der Stadt. Dabei könnten nicht alle Fälle geprüft werden. Die Stadt schreite nicht ein, wenn klar erkennbar sei, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten zugrunde liegen.