E-Scooter prägen immer mehr das Stadtbild. Bezirksbeiräte in Mitte kritisieren einen Wildwuchs. Foto:  

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte will E-Scooter mit Hilfe einer automatischen Geschwindigkeitsdrosselung von der Königstraße bahnen. Doch Anbieter sehen rechtliche Hürden.

S-Mitte - Mit Innovationen sei es eben so eine Sache, sagte der FDP-Bezirksbeirat Cornelius Hummel bei der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirats Mitte. Er brachte einen Antrag ein, der einer immer stärker ins Auge fallenden Neuerung im Straßenbild nun Grenzen setzen will: Hummel fordert die Einrichtung von Sperrzonen für E-Scooter auf der Königstraße. Der Bezirksbeirat stimmte dem Antrag zu.

Hummel schilderte vor der Abstimmung, wie sich die Problemlage aus seiner Sicht darstellt. „Nachts fahren manche leicht alkoholisiert über die Königstraße im Slalom um die Fußgänger herum“, berichtete der Bezirksbeirat. Dort ist es eigentlich untersagt, mit den Tretrollern unterwegs zu sein. Nur halten sich manche nicht an das Verbot.

Bezirksvorsteherin sorgt sich um Sicherheit

Auch die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle formulierte Sorgen um die Sicherheit von Fußgängern. „Im Moment ist die Lage für Menschen mit Sehbehinderung eine Vollkatastrophe“, sagte sie.

Der FDP-Antrag sieht vor, dass die Anbieter von E-Scootern die Benutzer der Tretroller im buchstäblichen Sinn ausbremsen sollen, bevor sie auf die Königstraße steuern. Das satellitengestützte System zur Positionsbestimmung GPS soll Eingriffe technisch möglich machen. Ein Signal kann dem Anbieter melden, wenn ein Kunde mit seinem Tretroller in eine bestimmte Zone einfährt. Dann wird automatisch die Motorunterstützung unterbrochen. Für den Fahrer geht es nicht mehr weiter. Solche Zonen werden im Technik-Jargon als Geofencing-Zonen bezeichnet.

Bezirksbeirate wollen weitere Einschränkungen

Eine solche dank GPS mit einem unsichtbaren Zaun vor E-Scootern geschützte Zone könnte aber nicht nur die Königstraße sein. Die Bezirksbeiräte denken über eine sogenannte „Cityzone“ nach. „Ein E-Scooter-Verbot könnte später erweitert werden auf die restlichen Fußgängerzonen“, sagte Philipp Lang (Grüne).

Die Firma Lime hatte im Sommer als erste E-Scooter in Stuttgart angeboten. Lime zeigt Bereitschaft, eine automatische Geschwindigkeitsdrosselung in bestimmten Zonen zu ermöglichen. Nur sei diese derzeit nicht gestattet, heißt es in einer Erklärung einer Unternehmenssprecherin. Anbieter riskierten ihre Typengenehmigung, wenn sie die Technologie nutzten, erklärt sie weiter. „Sobald wir die Freigabe vom Bundesverkehrsministerium und vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, können wir unsere Software innerhalb weniger Wochen aktualisieren“, teilt die Lime-Sprecherin mit. Sie warnt aber vor zu hohen Erwartungen an das System: „Unsere Erfahrungen aus dem Ausland zeigen aber, dass man stets mit GPS-Ungenauigkeiten von fünf bis 15 Metern rechnen muss, so dass Fahrverbotszonen nicht überall umgesetzt werden können.“

Lars Zemke, Vorsitzender des Bundesverbands Elektrokleinstfahrzeuge, sieht Sicherheitsrisiken bei einer automatischen Geschwindigkeitsreduzierung in Geofencing-Zonen. „Wir sehen es als problematisch an, wenn ein Kunde unwissend in einen Geofencing Bereich einfährt und plötzlich ohne Vorwarnung ausgebremst wird“, erklärt Zemke. Zu Beginn der E-Scooter-Nutzung hätten auch Anbieter in Deutschland die Technologie eingesetzt. „Zum aktuellen Zeitpunkt nutzt keiner der Anbieter mehr dieses Feature, da nicht wirklich geklärt ist, ob bei einem unangekündigten direkten Eingriff auf die Geschwindigkeit des E-Scooters ein Verstoß gegen die Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt“, erläutert der Verbandsvorsitzende.

Fuss e.V appelliert an Fahrer

Susanne Jallow vom Verein Fuss e.V. sieht auch die Möglichkeit, durch verstärkte Kontrollen Fahrer von E-Scootern zur Räson zu bringen. Bisher seien ihr keine Klagen von Fußgängern über Gefährdungen durch elektrische Roller bekannt, erklärt Jallow. Aus Sicht von Fuss e.V. würde es genügen, wenn sich alle Nutzer des öffentlichen Raums an die Verkehrsregeln hielten. „Die Regeln haben ja einen Sinn: den Schutz der eigenen Person und den Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer“, sagte Jallow.