Tempo 30 soll bald in der Rutesheimer Bahnhofstraße gelten. Foto: Pixabay

Dank neuer Rechtslage können Fußgänger an Zebrastreifen besser geschützt werden.

Schon vor zehn Jahren ordnete die Stadt Rutesheim in der Bahnhofstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer an. Schließlich gibt es auf dieser Straße, die die innerörtliche Leonberger Straße mit dem S-Bahnhof Rutesheim im Leonberger Stadtteil Silberberg verbindet, mehrere Zebrastreifen.

 

Diese werden nicht nur von den Menschen, die in dort leben, sondern vor allem auch von Kindern und Jugendlichen benutzt, um ins nahe Schulzentrum zu kommen. Doch nach zwei Widerspruchsverfahren musste die Stadt 2017 das angeordnete Tempo 30 wieder zurücknehmen. Möglich war nur eine Begrenzung auf Tempo 40, das seither gilt.

Das Tempolimit 30 soll in Rutesheim Fußgänger schützen

Doch nun haben sich die Bestimmungen im Straßenverkehrsrecht geändert. Die Höchstgeschwindigkeit kann innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von Zebrastreifen auf Tempo 30 beschränkt werden. Ziel ist es, Fußgänger besser zu schützen. Die Beschränkung kann in beide Fahrtrichtungen im Abstand von bis zu 300 Meter angeordnet werden. Die drei Fußgängerüberwege in der Bahnhofstraße liegen 300 und 200 Meter auseinander.

Bei einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Polizeipräsidiums Ludwigsburg im Dezember wurde klar, dass aufgrund der neuen Rechtslage Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße angeordnet werden kann und zwar zwischen der Leonberger Straße und dem südlichen Ende des Wohngebiets Spissen. Der Gemeinderat sprach sich jetzt einstimmig für einen entsprechenden Antrag an die Straßenverkehrsbehörde aus. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll also kommen.