In Marbach (Kreis Ludwigsburg) soll ein neues Verkehrsschild das Abbiegen in eine schmale Straße verhindern. Doch Navis lotsen Fahrer munter weiter durch das Nadelöhr.
Manchmal hat man das Gefühl, der weiße Pfeil auf blauem Grund am Abzweig von der Ortsdurchfahrt auf der Affalterbacher Straße in Marbach in die August-Lämmle-Straße sei für viele Autofahrer nur Luft. Es dürfte jedenfalls kaum ein Verkehrszeichen im näheren Umkreis geben, das so oft so konsequent missachtet wird. Dabei hat das Schild durchaus seinen Sinn.
In der schmalen August-Lämmle-Straße sollen sich laut Ortskundigen schon mehrfach abenteuerliche Szenen abgespielt haben. Vor allem mit größeren Fahrzeugen und speziell Lastwagen kann man sich bei Gegenverkehr leicht in Lagen manövrieren, in denen es kaum mehr vor oder zurückgeht. Um hier gegenzusteuern und insbesondere den Schleichverkehr auszubremsen, hat das Landratsamt auf Wunsch der Stadt im Juni angeordnet, das Rechtsabbiegen aus der Affalterbacher Straße zu untersagen.
Der Blinker wird jedoch speziell dann entgegen der Vorgaben nach wie vor gesetzt, wenn sich in der Verlängerung der Ortsdurchfahrt an der Kronenkreuzung der Verkehr rückstaut. Und das ist zu den Stoßzeiten eher die Regel als die Ausnahme. Über die August-Lämmle-Straße und die Hermann-Hesse-Straße wird der Stau dann umgangen.
Ein Dilemma ist zudem, dass einige Navigationsgeräte die Autos nach wie vor durch die August-Lämmle-Straße lotsen – und etliche Fahrer offenbar der Anweisung folgen und den weißen Geradeaus-Pfeil auf blauem Grund ignorieren.
Strafe von bis zu 25 Euro für Verkehrssünder
Der Marbacher Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling kennt das Problem. „Wir haben von Anwohnern die Rückmeldung erhalten, dass sehr viele das Verkehrsschild nicht beachten“, sagt er. Seiberling hofft aber, dass sich die Sache noch einspielt. „Es dauert erfahrungsgemäß eine Weile, bis sich solche Neuregelungen in den Navis durchsetzen“, erklärt er. Außerdem müsse der eine oder andere vielleicht erst verinnerlichen, dass an der Stelle neue Vorgaben gelten. Zu übersehen sei das Schild aber eigentlich nicht.
Wer den weißen Pfeil missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe schwankt zwischen zehn und 25 Euro, je nachdem, welche Folgen der Verstoß hat und ob dadurch zum Beispiel ein Unfall heraufbeschworen wurde.
Das Problem ist nur: Die Stadt müsste die Falschabbieger auf frischer Tat erwischen. „Das ist eine komplizierte Geschichte. Wir müssen ja auch den Nachweis erbringen, dass der Fahrer tatsächlich rechts abgebogen ist und nicht etwa links aus der Gegenrichtung“, erklärt Seiberling. Insofern würde man bei einer entsprechenden Kontrollaktion auch die Polizei zur Verstärkung mit ins Boot holen.