Anwohner mit einem Parkausweis dürfen unbegrenzt parken. Alle anderen brauchen eine Parkscheibe. Das sah die Regelung vor, die nun teilweis wieder außer Kraft ist. Foto: Factum-Weise/ / Jürgen Bach

In einem Teil von Leinfelden ist die Anwohnerparkregelung wieder außer Kraft gesetzt worden. Was bedeutet das für andere Anwohnerparkzonen?

Die Regeln der Parkzone LS 3 im Leinfelder Süden muss vorläufig wieder aufgegeben werden. Anwohner mit einem Parkausweis durften dort unbegrenzt parken. Wer keinen Parkausweis hatte, musste eine Parkscheibe einlegen und durfte nur einige Stunden parken. Nun sind die Hinweisschilder auf die Parkzonenregelung abgeklebt worden. Ein Anwohner hatte gegen die neue Regelung geklagt. „Das VG (Verwaltungsgericht, Anm. d. Red) Stuttgart hat angeordnet, dass die Klage aufschiebende Wirkung entfaltet und daher die Verkehrszeichen bis auf Weiteres zu deaktivieren sind“, teilt der Ordnungsamtsleiter Gerd Maier mit. Der Kläger mache eine Vielzahl von Gründen gegen das Parkraumkonzept geltend. Zusammenfassend könne man sagen, dass der Kläger die Notwendigkeit einer Bewohnerparkzone bestreite.

Auswirkungen auf andere Anwohnerparkzonen habe das Verfahren aber nicht, betont die Stadt. Jede Anwohnerparkzone sei einzeln angeordnet worden und müsse daher auch einzeln betrachtet werden. Für die bereits ausgestellten und bezahlten Parkausweise für die Parkzone LS 3 gibt es vorerst keine Rückerstattung. Die Stadt möchte zunächst das Ergebnis der Verhandlung abwarten, bevor eine Erstattung geprüft werde.