Der Waldheimverein klagte gegen die Verstöße gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Filderauffahrt. Der Bundesgerichtshof sprach den Anwohnern den Anspruch auf Unterlassung ab.

Auf den Dienstag hatten Paul Wurm, der Vorsitzende des Waldheimvereins, dessen Mitglieder und viele Anwohner der Hedelfinger Filderauffahrt und der Rohrackerstraße hingefiebert. Die Hedelfinger hätten Justizgeschichte schreiben können. Doch sie scheiterten mit ihrer Revisionsklage. Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe haben die Anwohner keinen Anspruch darauf, bei Verstößen gegen das nach dem Luftreinhalteplan bewirkte Lkw-Durchfahrtsverbot auf Unterlassung zu klagen.