Die Marktstraße ist für Fußgänger mitunter ein gefährlicher Bereich. Foto: factum/Simon Granville

Eine Querung in der Ditzinger Marktstraße wird von vielen Bürgern gewünscht. Doch die Verwaltung ist skeptisch.

Ditzingen - In der Ditzinger Ortsmitte gilt Tempo 20. Doch das Miteinander von Fahrzeugen und Fußgängern gestaltet sich schwierig: Viele Autos fahren zu schnell, überhaupt seien zu viele in der Haupteinkaufsstraße unterwegs, klagen etliche Stadträte. Den Fußgängern bliebe häufig nur ein Sprint über die Straße, muss sich die Verwaltung nicht selten anhören. Denn einen Zebrastreifen gebe es nicht.

Bisher gab es strikte Vorgaben für das Aufsprühen von Zebrastreifen. Nachdem das Land aber diese Regeln gelockert hatte, schöpften die Ditzinger Hoffnung. Die Verwaltung prüfte – und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: An der Hauptgefahrenstelle, auf Höhe des Schlossgartens beziehungsweise der Bäckerei Montagnese werde es dennoch keinen Zebrastreifen geben.

Regelmäßig Stau an der Ampel

Grund dafür sei der Stau, der sich regelmäßig in der Hauptverkehrszeit an der Ampel bildet. „Der Rückstau reicht in den angedachten Fußgängerüberweg auf Höhe des Schlossgartens“, teilt die Verwaltung mit. Das wolle man vermeiden, sagt die Rathaussprecherin Martina Bährle-Pfleiderer.

Die Ampel reguliert den Verkehr in der Haupteinkaufsstraße zu einer stark frequentierten Ortseingangsstraße.

Wollte die Stadt statt an der Hauptgefahrenstelle andernorts einen Zebrastreifen anlegen, müsste der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich zunächst in eine Tempo 30-Zone umgewandelt werden, die autos dürften dann wieder schneller fahren. In diesem Punkt erlaubt das Land keine Lockerung. „In Tempo 20-Zonen ist die Anlage von Fußgängerüberwegen weiterhin nicht möglich“, teilt die Verwaltung mit. Sie hatte laut der Rathaussprecherin Martina Bährle-Pfleiderer die Möglichkeit geprüft, nach den neuen Richtlinien des Landes einen Fußgängerüberweg anzulegen. Das sei sowohl möglich auf Höhe des Alten Rathauses, als auch, wenige Meter entfernt, nahe der Mittleren Straße. „Das wäre möglich zu dem Preis, dass man 30 fährt, auch an der Hauptgefahrenstelle“, sagt Bährle.

Land blickt verstärkt auf Schutzbedürftige

Das Land hatte unter anderem eine Regelung aufgehoben, wonach ein 200 Meter-Mindestabstand von einer Ampel zum Zebrastreifen gelten muss. Ein geringer Abstand ist nun möglich, wenn nachgewiesen wird, dass ein Stau vor der Ampel nicht die Sicht auf die Fußgänger am Zebrastreifen einschränkt. Damit will das Verkehrsministerium nach eigenen Angaben die „Gefährdung besonders schutzbedürftiger Menschen“ minimieren. Das Land senkte zudem die Mindestzahl der querenden Fußgänger, die Zebrastreifen notwendig sind, und lenkte den Blick auf Menschen etwa mit Rollator oder Kinderwagen: Bei besonders schutzbedürftigen Personen gilt keine Mindestzahl mehr.

Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich war angelegt worden, um an jeder beliebigen Stelle die Straße queren zu können. Doch dort ist inzwischen mehr Verkehr, als je vor dem Bau der Westrandstraße war. Dabei sollte die Umfahrung die Ortsmitte eigentlich entlasten.