Das Landesmobilitätsgesetz soll es Kommunen gestatten, Abgaben für die Finanzierung des Nahverkehrs zu erheben, nicht öffentlich vorgestellt. Das was bislang bekannt ist, lässt die Landtags-Opposition den Landesverkehrsminister aufs Korn zu nehmen.
Es ist ein zentrales Vorhaben der grün-schwarzen Landesregierung, auch wenn innerhalb der Koalition der Wunsch unterschiedlich stark ausgeprägt gewesen ist, das sogenannte Landesmobilitätsgesetz auch tatsächlich ins Werk zu setzen. „Wir werden ein Mobilitätsgesetz als Rahmengesetz mit den Leitlinien einer nachhaltigen, klimafreundlichen, leistungsfähigen und verlässlichen Mobilität verabschieden“, ist im 2021 abgeschlossenen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU nachzulesen. Drei Jahre später soll es nun soweit sein.