Auch wer ständig falsch parkt, kann seinen Führerschein verlieren. Foto: Martin Stollberg

Unbelehrbaren Falschparkern kann der Führerschein entzogen werden, das hat der Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim aufgrund eines Falles bei der Führerscheinstelle Stuttgart entschieden.

Mannheim/Stuttgart - Über 150 Mal in sechs Jahren falsch geparkt: Auch aus diesem Grund kann einem unbelehrbaren Verkehrssünder der Führerschein entzogen werden, wie aus einer erst am Freitag der breiteren Öffentlichkeit bekanntgewordenen Entscheidung des in Mannheim ansässigen Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht.

So parkte ein Mann besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich, zum sogenannten Idiotentest zu gehen. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde. Die Beschwerde des Mannes dagegen lehnte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ab. Zwar dürfe der Führerschein nur bei gravierenden Verstößen eingezogen werden. Würden aber Tatsachen bekannt, die Bedenken an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründeten, könne ein entsprechendes Gutachten verlangt werden. Der Mann habe sich bewusst und gewollt viele Jahre lang über die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinweggesetzt. Weigere sich der Autofahrer das Gutachten beizubringen könne der Führerschein eingezogen werden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.