Verdi klagt bundesweit gegen verkaufsoffene Sonntage – mit wechselndem Ergebnis. Foto: dpa

Der Verwaltungsgerichtshof weist die Klage von Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage zu zwei Veranstaltungen in Herrenberg zurück.

Herrenberg - Die Gewerkschaft Verdi ist mit dem Versuch gescheitert, zwei verkaufsoffene Sonntage in Herrenberg gerichtlich verbieten zu lassen. Konkret bezog sich die Klage darauf, dass die Stadt während des Historischen Handwerkermarkts und der Herrenberger Herbstschau den Verkauf erlaubt hatte. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für zulässig erklärt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Gewerkschafter können die Revision beantragen.

Verdi war schon im März 2017 mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem der verkaufsoffene Sonntag zum damaligen Handwerkermarkt verhindert werden sollte. Ihr aktuelles Urteil begründen die Richter mit der gängigen Rechtsprechung der obersten Instanz, des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist der Sonntagsverkauf zu Anlässen erlaubt, die eine eigenständige Bedeutung haben und auch ohne Ladenöffnung Publikum locken würden. In der jüngeren Vergangenheit hatten Städte begonnen, gleichsam Veranstaltungen zu erfinden, um verkaufsoffene Sonntage zu rechtfertigen. In solchen Fällen waren die Verdi-Klagen erfolgreich.

Für Ludwigsburg urteilten die Richter gegenteilig

Das jüngste Beispiel stammt aus Ludwigsburg. Dort hatte Breuninger zu einer Oldtimer-Sternfahrt eingeladen und seine Filiale geöffnet. Dies untersagten die Richter, zusammengefasst mit der Begründung, das Unternehmen lasse die historischen Mobile nur rollen, um den Sonntagsverkauf genehmigt zu bekommen.

In Berlin war in der jüngeren Vergangenheit eine ganze Reihe von Urteilen zum Thema ergangen. Im Herbst urteilte das Verwaltungsgericht, dass die Art Week kein geeigneter Anlass für den Sonntagsverkauf sei. Der Veranstaltung fehle die Bedeutung für die Gesamtstadt. In der ersten Instanz war es Verdi sogar gelungen, den Verkauf zur Grünen Woche, zur Berlinale und zur Internationalen Tourismusbörse zu unterbinden. Das Oberverwaltungsgericht hob diese Urteile aber wieder auf.

Handwerkermarkt und Herbstschau sind eigenständige Veranstaltungen

Die beiden Anlässe in Herrenberg wertet der Verwaltungsgerichtshof hingegen als eindeutig geeignet für einen verkaufsoffenen Sonntag. Sowohl der Handwerkermarkt als auch die Herbstschau seien eigenständige Veranstaltungen mit entsprechender Magnetwirkung, ist in der Urteilsbegründung vermerkt.

Im Fall der Herbstschau sahen die Richter dies allein deswegen als erwiesen an, weil sie erstmals im Jahr 1974 veranstaltet wurde. Mit einem verkaufsoffenen Sonntag ist die Schau erst seit 2006 verbunden. Zum Handwerkermarkt sind seit seiner Erstauflage im Jahr 2004 die Geschäfte geöffnet, aber auch in diesem Fall urteilten die Richter, dass Verkauf und Veranstaltung unabhängig voneinander zu sehen seien.