In Mannheim ist am Mittwoch erneut über Stuttgart 21 verhandelt worden. Der 5. Senat stellt allerdings die Klagebefugnis eines Projektgegners in Abrede. Foto: Schwarz

Die Gegner des Milliardenprojekts wollten vor dem Gericht in Mannheim über das Brandschutz- und Rettungskonzept sprechen. Das Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass sie keine Klagebefugnis haben.

Stuttgart - Die 2018 genehmigte grundlegende Veränderung des Flucht- und Entrauchungskonzepts im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof wird nicht gerichtlich überprüft. Die Projektgegner sind am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit ihrer Klage gescheitert, das teilte die Pressestelle auf Anfrage mit. Sie können aber gegen die VGH-Entscheidung vorgehen und sie von der nächsten Instanz überprüfen lassen.

Die Bahn hatte im Mai 2016 ihre Pläne für den zentralen Bestandteil von Stuttgart 21 revidiert und auf Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen verzichtet. Über sie hätten Reisende bei einem Brand auf das Bahnhofsdach gelangen sollen. Allerdings sollte über Lüftungsklappen auch der Rauch dorthin abziehen.

Gegner können Entscheidung angreifen

Im April 2018 genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) die 18. Planänderung: Reisende sollen bei einer Gefährdung nun vorzugsweise über die Ausgänge an beiden Bahnhofsenden in ungefährdete Bereiche gelangen. Gegen die Änderung klagt der S-21-Gegner Hans Heydemann (80). „Eine ganze Reihe von Vorschriften sind nicht eingehalten worden, Entrauchung und Brandschutz sind völlig unzureichend. Als Bahnreisender und Anwohner muss ich um meine Gesundheit bangen“, so Heydemann am Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Bahnhof dürfe so nicht in Betrieb gehen.

Brandschutz ist Behördenpflicht

Das wird er aber voraussichtlich, denn der 5. Senat unter Vorsitz des VGH-Vizepräsidenten Rüdiger Albrecht sieht für Heydemann gar keine Klagebefugnis. Heydemann hebe sich mit seiner Bahncard und auch als Anwohner des Bahnhofs nicht von der allgemeinen Öffentlichkeit ab, er sei „nicht besonders betroffen“, daher müsse man die Frage, ob die Klage begründet sei, gar nicht verhandeln. Für den Brandschutz zum Beispiel habe der Gesetzgeber den Behörden Schutzpflichten auferlegt. Es geht um „hinreichende Risikovorsorge“, deshalb sei eine Fachbehörde wie die Stuttgarter Branddirektion wesentlich involviert gewesen. Einzelne Bürger, so Anwalt Peter Schütz (Kanzlei Kasper Knacke) für die Bahn, könnten „nicht Sachwalter der Allgemeinheit“ sein.

Anwalt: Bahnhof wird sicher sein

Heydemann, der den Tiefbahnhof ganz grundsätzlich für unsicher hält, zeigte sich enttäuscht, dass nicht über die von ihm identifizierte Mängel gesprochen werden solle. Bei Stuttgart 21 sei „ein Desaster absehbar“. Sein Anwalt Claus-Joachim Lohmann appellierte, die Klage zuzulassen, Heydemann berufe sich auf ein „existenzielles Grundrecht“. Lohmann verglich den S-21-Bahnhof mit der Duisburger Love Parade, bei der 2010 bei einer Massenpanik an einer Engstelle 21 Menschen ums Leben kamen. „Solche Verhältnisse wollen wir nicht“, sagte er.

Schütz trat dem entgegen. Das Flucht- und Rettungskonzept sei von anerkannten Fachleuten entwickelt worden, der Bahnhof werde im Betrieb sicher sein.

Das Gericht will seine Entscheidung am heutigen Donnerstag um 9 Uhr den Streitparteien eröffnen.