Im Januar demonstrierten Aktivisten auf der Straße am Neckartor für Fahrverbote. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Stadt hat ihren Schriftsatz beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Es entscheidet am 22. Februar.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt wendet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom September 2017. Es sieht zur Luftreinhaltung schnellstmögliche Fahrverbote vor. Diese würden vor allem die Besitzer von Dieselfahrzeugen unter der Euronorm 6 treffen.

OB Fritz Kuhn (Grüne) hat die Kanzlei Gleiss Lutz mit einer Stellungnahme beauftragt. Das Stuttgarter Urteil (13K5412/15) solle abgeändert werden, weil es gegen Bundesrecht verstoße, die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fahrverbote solle abgewiesen werden, schreibt der Fachanwalt Professor Michael Uechtritz für die Stadt.

Fahrverbot sofort wäre unverhältnismäßig

Doch diese Forderung ist nur ein Teil der Argumentation. Uechtritz führt zwar aus, dass ein sofortiges Fahrverbot aus Sicht der Stadt unverhältnismäßig wäre, dem Wirtschafts- und Einkaufsstandort schweren Schaden zufügen und den Nahverkehr völlig überfordern würde. Er sagt aber auch, dass das von den Stuttgarter Richtern ausgesprochene Fahrverbot „bei Einräumung einer angemessenen Übergangsfrist als zumutbar und damit verhältnismäßig eingestuft werden kann“.

Die Übergangsfrist wird klar benannt: Ab 2020 würden nach Rechnung der Stadt 80 Prozent aller Fahrzeuge entweder mindestens (als Diesel) der Euronorm 6 oder (als Benziner) der Euronorm 3 entsprechen. Ein solcher zeitlicher Spielraum müsse zugestanden werden, damit das Land den neuen Luftreinhalteplan entsprechend gestalten könne. Das Verwaltungsgericht, so Uechtritz, dürfe sich nicht „mit apodiktischen Feststellungen zum Ersatz-Plangeber aufschwingen“.

Forderung nach Blauer Plakette

Um 2020 Fahrverbote verhängen zu können brauche es nicht „handgestrickte Differenzierungen“, sondern ein geeignetes Instrumentarium. Das sollte der Bund in Form einer Blauen Plakette zur Verfügung stellen. Das Land argumentiert ähnlich und pocht auf die Blaue Plakette. Das Gericht müsse für Klarheit sorgen, auch gegenüber dem Bundesverkehrsministerium, das die Plakette ablehnt.

Sollten die Leipziger Richter aber ihren Stuttgarter Kollegen folgen, wären von einem sofortigen Fahrverbot nach Berechnungen des Statistikamtes der Stadt 58 818 Dieselautos betroffen (Stand 31. Januar 2018), darunter allein 30 374 Diesel der Euronorm 5. Nehme man die Einpendler aus der Region hinzu, träfe das Fahrverbot 100 000 Diesel-Pkw, dazu kämen noch die Benziner unter der Euronorm 3. In der Summe hätte der Nahverkehr damit mehr als 100 000 Umsteiger aufzunehmen. Das sei „ohne Frist nicht zu bewältigen“, so Uechtritz. Die kommunale Selbstverwaltung dürfe durch das Urteil auch nicht „übergangslos“ eingeschränkt werden, es brauche Anpassungsfirsten. Da sei der Zeithorizont bis 2020 „nicht unzulänglich lang“, um den „Interessenausgleich einer Vielzahl Betroffener“ zu schaffen.

Auch CDU bei 2020 dabei

Der Aufschub bis 2020 hatte die Koalition aus Grünen und CDU im Entwurf des Luftreinhalteplans bereits ausgehandelt. Als Vorbedingung war in dem auf Eis liegenden Papier festgehalten, dass 80 Prozent aller Fahrzeuge die neue Plakette erhalten müssten.