Gewandtes Auftreten und gute Umgangsformen sind mehr denn je ein Karrierefaktor. Foto: dpa

Flip-Flops, Schreibtisch-Deko und lautstarke Privatgespräche: Einige Verhaltensregeln tragen dazu bei, die Stimmung im Kollegen-Team nicht zu sehr abkühlen zu lassen.

Stuttgart - Seine Kollegen kann man sich nicht aussuchen – und doch verbringt man oftmals mehr Zeit mit ihnen als mit der Familie. Da ist es wichtig, sich nicht mehr auf die Nerven zu gehen als unbedingt notwendig. „Für viele, zum Teil lästige Angewohnheiten der Kollegen gibt es keine rechtlich bindende Handhabe“, sagt Michaela Zientek, Juristin beim D.A.S.-Leistungsservice. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher umso wichtiger, damit die Stimmung nicht abkühlt. Experten erläutern einige grundsätzliche Verhaltensregeln für das Büro.

Tipp 1: Die richtige Kleiderwahl

Gummistiefel im Büro? Das ist nicht immer erwünscht. Foto: mag
Flip-Flops, Schlabber-T-Shirts und Röcke in schrillen Farben: Wenn es draußen heiß wird, häufen sich im Büro die modischen No-Gos. Bei der Bekleidung gilt, dass Kollegen untereinander nicht weisungsberechtigt sind. „Sie können sich daher nur beim Chef über die Kleiderwahl der Kolleginnen und Kollegen beschweren“, erklärt Rechtsexpertin Zientek. Auch die Vorgesetzten dürfen aber nur in engen Grenzen im Rahmen ihres Weisungsrechtes über die Kleidung der Mitarbeiter bestimmen. „Solche Eingriffe in die persönliche Freiheit der Belegschaft müssen verhältnismäßig und plausibel sein“, so Zientek. Haben Mitarbeiter zum Beispiel regelmäßigen Kundenkontakt, ist eine Vorgabe, nach der die Arbeitnehmer ein gepflegtes Erscheinungsbild zu wahren haben, absolut gerechtfertigt, hat das Landesarbeitsgericht Köln vor einiger Zeit entschieden (Aktenzeichen: 3 TaBV 15/10).

Tipp 2: Vorstellen im neuen Job

Neue Kollegen sollten anfangs besonders freundlich sein. Foto: dpa-tmn
Als neuer Kollege gilt es, sich vom ersten Tag an von seiner besten Seite zu zeigen – egal, ob man nur für ein Kurzprojekt oder längerfristig in der Firma beschäftigt ist. Dazu gehört, sich dem neuen Chef und den Kollegen kurz vorzustellen. Im Idealfall übernimmt der direkte Vorgesetzte oder auch ein Kollege die Vorstellung. Macht das niemand, sollte man unbedingt selbst die Initiative ergreifen – und zwar gleich am ersten Arbeitstag. Sonst fällt es immer schwerer, auf die neuen Kollegen zuzugehen. Wichtig ist es auch während der ersten Tage im neuen Job, freundlich und verbindlich jeden zu grüßen, dem man im Büro oder auf dem Flur begegnet – wenn man den Mitarbeiter schon namentlich kennt, am besten auch mit Namen. Denn dadurch bleibt man in positiver Erinnerung.

Tipp 3: Das „Du“ anbieten

Im Privatleben bietet immer der Ältere dem Jüngeren das Du an. Foto: dpa
Im Privatleben bietet immer der Ältere dem Jüngeren das Du an – im Büro gibt es eigene Regeln. Hier liegt es am Ranghöheren, die Initiative zu ergreifen. Unter gleichrangigen Kollegen spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle: So bietet etwa der langjährige Sachbearbeiter der neuen Kollegin das Du an. Im Büro kann es aber durchaus auch Vorteile haben, wenn sich Mitarbeiter siezen statt duzen. „Das ‚Du’ bringt gerade Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt schnell in Verlegenheit“, sagt Carolin Lüdemann, Karriereberaterin aus Stuttgart, die auch Mitglied im Deutschen Knigge-Rat ist. Folge des pauschalen Duzens sei nämlich oft, dass Mitarbeiter den Nachnamen ihrer Kollegen nicht kennen. Ruft dann ein Kunde an, der zu jemand anderem durchgestellt werden muss, wird es schnell peinlich. „Viele fragen sich dann zum ersten Mal: ‚Wie heißt der eigentlich mit Nachnamen?’“, sagt Lüdemann. Daher kann es durchaus in Ordnung sein, ein Duzangebot eines Kollegen abzulehnen. Das sollte man aber sehr höflich tun und erklären, um den Kollegen nicht vor den Kopf zu stoßen.

Tipp 4: Freundschaften bei Facebook

Der Umgangston sollte im Büro und im sozialen Netzwerk gleich sein. Foto: dpa
In sozialen Netzwerken empfiehlt es sich, Privates und Berufliches zu trennen. Eine Freundschaftsanfrage aus dem Arbeitsumfeld kann man durchaus mit dem Hinweis ablehnen, bei Facebook nur mit wirklich guten Freunden vernetzt zu sein. Für Geschäftskontakte sind Business-Netzwerke wie zum Beispiel Xing ohnehin besser geeignet. „Die Facebook-Freundschaftsanfrage des Chefs sollte man aber nicht ablehnen“, rät D.A.S.-Juristin Zientek. Das gilt vor allem dann, wenn man schon mit mehreren Kollegen „befreundet“ ist. In den Privatsphäre-Einstellungen sollte aber unbedingt eingestellt werden, welche Informationen für wen zugänglich sein sollen. Der Umgangston sollte im Büro und im sozialen Netzwerk gleich sein – wer im Büro siezt, sollte das auch bei Facebook tun. Geteilt werden sollten nur wirklich relevante Inhalte und auf ein „Anstupsen“ von Kollegen oder gar Vorgesetzten sollte man lieber verzichten.

Tipp 5: Deko für den Schreibtisch

Ist es allzu kruschtig, darf der Chef bestimmte Vorgaben auferlegen. Foto: dpa-tmn
Schnuckelige Fotos vom Lebenspartner, mannshohe Zimmerpflanzen, Urlaubssouvenirs oder der VfB-Wimpel – bei so manchem erinnert das Büro eher an ein Wohnzimmer. „Rechtliche Regelungen zu der Schreibtischgestaltung gibt es zwar nicht“, sagt Rechtsexpertin Zientek. „Allerdings gibt es auch keinen Anspruch auf individuelle Schreibtisch-Dekoration.“ So dürfen Chefs ihren Mitarbeitern bestimmte Vorgaben auferlegen – etwa wenn der Schreibtisch zum Kundenkontakt genutzt wird. Generell gilt, dass Schreibtisch-Individualisten sich darüber bewusst sein sollten, welchen Eindruck ihr Arbeitsplatz bei Dritten erwecken könnte. Trotz persönlicher Note sollte die Arbeitsstätte immer noch einen professionellen Eindruck vermitteln. Außerdem darf natürlich nichts aufgestellt werden, was die Sicherheit beeinträchtigt. Fluchtwege dürfen nicht verstellt und Brandschutzvorschriften müssen beachtet werden.

Tipp 6: Sekt am Geburtstag

Alkohol am Arbeitsplatz ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Chefs erlaubt. Foto: dpa
Erfordert eine Arbeit besondere Konzentration, etwa bei der Bedienung von Maschinen, scheidet Alkoholkonsum von vornherein aus. Bei einem Bürojob kann ein Gläschen Sekt zur Feier des Geburtstages oder eines Betriebsjubiläums durchgehen, gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Allerdings sollte man sich zuvor erkundigen, wie dies im Betrieb üblicherweise gehandhabt wird. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Chefs sollten Mitarbeiter allerdings darauf verzichten. „Im schlimmsten Fall handeln sie sich sonst eine Abmahnung ein“, warnt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. In vielen Betrieben hat der Arbeitgeber per Betriebsverordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist. „Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen“, so Meier. Und auch wenn der kleine Umtrunk erlaubt ist, sollte er nicht solche Formen annehmen, dass man selbst oder die Kollegen anschließend spürbar beschwipst sind.