Wettbüros Foto: Caroline Friedmann

Die Bezirksbeiräte von Stuttgart-Wangen, Hedelfingen und Obertürkheim stimmen dem neuen Bebauungsplan Vergnügungsstätten der Stadt zu.

Obere Neckarvororte - In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Bauanträge für Spielhallen in Stuttgart überdurchschnittlich gestiegen. Die Stadt befürchtet daher, dass es durch die Zunahme von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten zu Nutzungskonflikten und zu so genannten „Trading-down-Effekten“, also zu Preis- und Qualitätseinbußen bei der örtlichen Wirtschaft, kommen könnte. Ein neuer Bebauungsplan soll dies verhindern – und die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Wettbüros und Bordellen neu regeln. Über die künftig geltenden neuen Richtlinien sind die Bezirksbeiräte von Wangen, Hedelfingen und Obertürkheim am vergangenen Montag bei einer gemeinsamen Sitzung in der Wangener Kelter informiert worden. In Untertürkheim wurde dem neuen Bebauungsplan schon vorher zugestimmt.

„Wir haben uns angeschaut, wo Vergnügungsstätten sinnvoll sind und wo nicht“, erklärte Rony Liebheit vom Amt für Stadtplanung. Daher solle das gesamte Stadtgebiet nun mit Vergnügungsstättensatzungen abgedeckt werden. Grundlage dieser Satzungen sei eine gesamtstädtische Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten, die der Gemeinderat bereits 2012 beschlossen habe. „Diese Konzeption ist die Grundlage für weitere Planungen“, so Liebheit.

Vergnügungsstätten sollen in Hauptgeschäftslagen verlegt werden

In Stuttgart, so heißt es im Bebauungsplan, habe sich gezeigt, dass Vergnügungsstätten vor allem in den Randlagen der Innenstadt, in Gewerbegebieten und in Randlagen der Stadtbezirkszentren „zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen“. Diese Nutzungskonflikte gelte es zu vermeiden, indem Spielhallen und Wettbüros „bewusst in die starken und robusten Hauptgeschäftslagen der größeren Zentren integriert werden“. Dasselbe soll auch für Bordelle und bordellartige Einrichtungen gelten.

Für die vier oberen Neckarvororte, so Rony Liebheit, sei der Inhalt der Vergnügungsstättensatzungen quasi identisch – „außer, wenn zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz steht“. Gemäß der Satzung, die Liebheit für die Bezirke Obertürkheim, Wangen und Hedelfingen vorstellte, sollen künftig „Vergnügungsstätten jeglicher Art, Bordelle sowie bordellartige Betriebe und Wettbüros in allen Baugebieten des Plangebietes ausgeschlossen werden“. Da der vollständige Ausschluss von Vergnügungsstätten jeglicher Art aber mit dem geltenden Planungsrecht nicht vereinbar sei, sei eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. So könnten laut dem Bebauungsplan neben Vergnügungsstätten „auch Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt differenzierter und restriktiver als bisher geregelt werden“.

Drei Einrichtungen in Wangen haben mehr Rechte

Im Stadtbezirk Wangen gibt es jedoch drei bestehende Vergnügungsstätten, die baurechtlich genehmigt und planungsrechtlich gesichert sind. Für sie gilt, dass Neubaumaßnahmen und bauliche Veränderungen dann zulässig sind, wenn die Nutzfläche dadurch nicht vergrößert wird. Bei diesen Vergnügungsstätten handelt es sich um die Discothek LKA/Longhorn an der Straße Heiligenwiesen, um die Kulturhausarena an der Ulmer Straße und um zwei Spielhallen an der Inselstraße 1.

Im Anschluss an Rony Liebheits Erläuterungen stimmten die Bezirksbeiräte über den Bebauungsplan ab: Alle bei der Sitzung anwesenden Beiräte aus Wangen, Obertürkheim und Hedelfingen stimmten den Planungen einstimmig zu.