Bei ihren Konzerten spielt Andrea Berg gern mit dem Feuer. Foto: Gottfried Stoppel/Archiv

Brian Hicks wird ein Vergleichsangebot im Schmerzensgeldstreit um eine Brandverletzung bei einem Konzert der Schlagersängerin in Aspach wohl annehmen – auch wenn er dabei drauflegt.

Aspach/Düsseldorf - Brian Hicks mag nicht mehr. In dem fast drei Jahre währenden Rechtsstreit um Schmerzensgeld wegen einer Brandverletzung bei einem Konzert der Schlagersängerin Andrea Berg in Aspach wird er aller Voraussicht nach einen vom Landgericht Stuttgart angebotenen Vergleich annehmen – auch wenn dieser ihm wohl einen vierstelligen Verlust einbrockt. Das hat sein Rechtsanwalt Jens Perske auf Nachfrage bestätigt. „Herr Hicks hat die Nase voll und ist enttäuscht – von unserem Rechtssystem, aber auch von seinem Idol Andrea Berg.“

Der Engländer, der seit acht Jahren in Düsseldorf lebt, ist ein Schlagerfan durch und durch. Besonders Andrea Berg hat es dem 64-Jährigen angetan. Um sie live zu erleben, hat er bereits so manches Konzert besucht. So auch am 19. Juli 2014, als er zu deren „Heimspiel“ aus dem Rheinland eigens nach Aspach reiste. Der Auftritt der Schlagerkönigin („Seelenbeben“) ist die Reise und das Eintrittsgeld wert gewesen, das räumt Hicks auch heute noch ein. Eine schöne Erinnerung, wäre es nicht zu jenem Vorfall gekommen, der Hicks nun grundsätzlich an der Durchsetzungskraft der Gerechtigkeit zweifeln lässt.

Verbrennungen vom Feuerwerk?

Als der Brite gegen Mitternacht in den Himmel geschaut hatte, um das Feuerwerk zu bewundern, das am Ende der Heimspiel-Konzerte traditionsgemäß abgebrannt wird, war ihm plötzlich etwas in die Augen geflogen – seiner Überzeugung nach ein heißes Aschestückchen, das von dem Feuerwerk stammte. Hicks erlitt Verbrennungen, zum Glück keine dauerhaften Schädigungen, aber Schmerzen und vorübergehende Einschränkungen, wofür er den Konzertveranstalter zur Verantwortung ziehen wollte.

Dieser, die Andrea Berg Tournee und Promotion GmbH, jedoch wollte diese nicht übernehmen und lehnte einen Vergleichsvorschlag ab. Und auch, nachdem sie vom Backnanger Amtsgericht zur Zahlung von 2000 Euro zuzüglich Hotel- und außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt worden war, ging die Andrea-Berg-Firma in Berufung.

Vor dem Stuttgarter Landgericht dann stellte die Fünfte Zivilkammer unter dem Vorsitz von Regine Heemann vor knapp zwei Wochen fest, dass ohne einen Gutachter nicht eindeutig nachgewiesen werden könne, was genau Brian Hicks vor drei Jahren in sein linkes Auge geflogen sei. Sie empfahl den streitenden Parteien einen Vergleich, der Brian Hicks genau 1127,50 Euro zusprechen würde.

Dieser Betrag freilich ist nur die halbe Rechnung, denn von diesem müsste Hicks nicht nur seine Hotel- und Sachkosten, die durch jenen Abend verursacht wurden, bestreiten. Auch die Hälfte der Gerichtsaufwendungen in dem langwierigen Streit müsste er übernehmen sowie die Rechnung seines Anwalts ausgleichen.

Verlust im vierstelligen Eurobereich

Allein die Anwaltskosten und auch nur jene aus der zweiten Gerichtsinstanz würde die 1127,50 Euro übersteigen, räumt Jens Perske unumwunden ein. Insgesamt geht er von einem Verlust für seinen Mandanten aus, der sich im vierstelligen Eurobereich bewegt. Dennoch werde Brian Hicks wohl darauf eingehen, um endlich einen Schlussstrich unter die leidige Angelegenheit zu ziehen. Das Risiko, bei einer Niederlage vor Gericht in ein finanzielles Desaster zu schliddern, sei die eine Sache, sagt Perske, den es, wie er betont, durchaus „in den Fingern juckt“, den Prozess bis zum Ende auszufechten. Sein Mandant habe aber wohl auch einfach nicht mehr die Energie und die Nerven, das durchzustehen. Bis Donnerstag, 24 Uhr, hat Brian Hicks noch die Möglichkeit, dem, wie Perske sagt, „beschämenden“ Angebot zu widersprechen. Er wird es wohl nicht tun.