Andrea Berg bei ihrem Heimspiel-Auftritt im vergangenen Jahr Foto: Gottfried Stoppel

Brian Hicks wird nicht mehr weiter gegen die Firma der Schlagersängerin klagen. Als Verehrer hat sie den 64-jährigen Briten allerdings endgültig verloren.

Aspach/Düsseldorf - Nun ist es amtlich: In dem langen Rechtsstreit um Schmerzensgeld wegen einer Brandverletzung nach einem Konzert der Schlagersängerin Andrea Berg wird es keine Fortsetzung mehr geben. Brian Hicks hat die Widerrufsfrist für ein Vergleichsangebot, das ihm in zweiter Instanz vor dem Stuttgarter Landgericht gemacht worden war, bewusst verstreichen lassen. Nicht, weil er das Angebot für angemessen hielte, sondern weil er keine Energie aufbringt, weiter zu streiten.

Hicks: Andrea Berg ist für mich gestorben.

Am Ende der fast drei Jahre währenden Auseinandersetzung steht für den Briten, der seit acht Jahren in Düsseldorf lebt, unter dem Strich nicht nur ein Verlust im vierstelligen Eurobereich, sondern auch eine schmerzliche persönliche Enttäuschung. „Ich habe jeglichen Respekt vor Andrea Berg verloren“, sagt der 64-Jährige, der bis vor kurzem trotz allem noch ein glühender Verehrer seines Idols gewesen war. Nun aber sagt er: „Andrea Berg ist für mich gestorben!“

Brian Hicks hatte, wie berichtet, nach einem Konzert der Schlagersängerin, das er im Juli 2014 in Aspach besuchte, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Konzertveranstalter angemeldet. Hicks war gegen Mitternacht am Auge verletzt worden – nach seiner Überzeugung durch ein glühendes Teilchen eines Feuerwerks, das nach Andrea Bergs „Heimspiel“-Auftritten im Stadion der SG Sonnenhof-Großaspach traditionell abgebrannt wird. Das Amtsgericht Backnang gab ihm Recht und verurteilte die Andrea Berg Tournee und Promotion GmbH zur Zahlung von 2000 Euro zuzüglich Hotel- und außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Doch die ging in Berufung – weil nicht festgestellt worden sei, dass jenes Teil, das Hicks’ Auge verletzte, von dem Feuerwerk stammte.

Gutachten mit völlig offenem Ausgang

Die Fünfte Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts räumte ein, dass dies ohne ein Gutachten tatsächlich nicht nachgewiesen werden könne und ein solches bei einer Fortsetzung des Rechtsstreit zwingend eingeholt werden müsse. Weil das Ergebnis aber völlig offen sei und das Ereignis lange zurückliege, empfahl die Kammer den streitenden Parteien, sich stattdessen gütlich zu einigen.

Brian Hicks hat jenes Vergleichsangebot über genau 1127,50 Euro jetzt zähneknirschend angenommen, auch wenn er dabei kräftig draufzahlt. Allein die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für seine Vertretung in der Berufungsinstanz sei höher als dieser Betrag, bestätigt Hicks’ Rechtsanwalt Jens Perske, hinzu kämen die anteiligen Prozesskosten, die eigenen Reise- und sonstigen Aufwendungen.

Karte öffentlichkeitswirksam verbrannt

Perske sagt, dass er den Streit gerne zu Ende ausgefochten hätte. Er sei zuversichtlich, dass sein Mandant am Ende als Sieger aus dem Landgericht gegangen wäre. Doch er könne verstehen, dass sich dieser eine weitere Runde nicht mehr aufbürden wolle, zumal er sich zurzeit um seine schwer erkrankte erwachsene Tochter kümmern müsse, die in England lebe. Perske: „In menschlicher Hinsicht finde ich es zum Fremdschämen, dass Andrea Berg meinem Mandanten eine Konzertkarte für 35 Euro als Wiedergutmachung angeboten hat, nachdem Herr Hicks tausende Euro in der deutschen Justiz verbrannt und fast das linke Auge verloren hat.“ Zumal sich der treue Fan Brian Hicks trotz allem bereits eine Karte für das kommende Heimspielkonzert gekauft hatte. Diese wird er nun nicht mehr in Anspruch nehmen. Für die „Bild-Zeitung“ hat der Brite die Karte öffentlichkeitswirksam verbrannt. Die Schlagzeile: „Jetzt macht mich Helene Fischer atemlos.“