Der SSB-Vorstand mit Sabine Groner-Weber, Thomas Moser und Mario Laube ist mit der fristlosen Kündigung des Controllers gescheitert. Dennoch trennen sie sich von ihm. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Der frühere Verantwortliche für Finanzen und kaufmännische Services kehrt zwar nicht zu den Stuttgarter Verkehrsbetrieben zurück, die fristlose Kündigung ist aber vom Tisch. Die SSB-Chefs werfen ihm nicht mehr die Schuld am unerwartet hohen Defizit und an der Gefährdung des Unternehmens vor. Wer war es dann?

Stuttgart - Der Arbeitsgerichtsstreit zwischen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und deren geschasstem Finanzchef und Controller ist vorbei. Man habe sich mit dem ehemaligen Bereichsleiter „Zentrale kaufmännische Services“ außergerichtlich geeinigt, bestätigte am Mittwoch die SSB-Pressestelle. Die Zusammenarbeit sei im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden. Die Vorwürfe, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung im Mai 2019 erhoben hatte, würden „von der SSB AG nicht aufrecht erhalten“, räumte die Pressestelle ein. Über die weiteren Einzelheiten habe man Stillschweigen vereinbart. Zuvor war der Gekündigte als Hauptschuldiger für eine drastische Finanzmisere der SSB und ein sprunghaft angestiegenes Defizit behandelt worden. Bei Gericht war die Rede gewesen von falschen Berechnungen und einem „groben Fehlverhalten bis hin zu einer möglichen Existenzgefährdung der SSB“.

Weitere Verhandlung erübrigt sich

Eigentlich war für Mittwoch eine zweite Verhandlung terminiert. Dazu kam es aber nicht mehr. Wäre es nach dem zuständigen Arbeitsrichter Niki Sänger gegangen, hätte man den Vergleich sogar schon beim ersten Termin im Juni 2019 schließen können. Der Richter hatte damals vorgeschlagen: ordentliche Kündigung zum Jahresende 2019 und Abfindung in Höhe von 15 525 Euro. Er zweifelte aber, ob die fristlose Kündigung fristgerecht erfolgt war – und ob nicht erst einmal eine Abmahnung angesagt gewesen wäre, falls der Mann überhaupt Pflichten verletzt habe. Zudem war fraglich, ob die Personalvertretung ordnungsgemäß angehört worden war.

Der Kläger lehnte den Vergleich ab und forderte eine Art öffentliche Ehrenerklärung, damit ihm die öffentlich gewordenen „unbegründeten Vorwürfe“ nicht die Suche nach einem neuen Job erschweren.

Ob die knappe Mitteilung der Pressestelle einer Ehrenerklärung gleichkommt, ist fraglich. Allerdings ist der Kläger schon ohne Zutun des SSB-Vorstands entlastet worden: durch einen Prüfbericht der Anwaltskanzlei Oppenländer, den der Aufsichtsrat einholen ließ. Demnach gab es große Versäumnisse im Blick auf ein leistungsfähiges internes Berichts- und Kontrollsystem, aber nicht unbedingt wegen des Controllers. Der Aufsichtsrats-Vizechef und Betriebsrat Klaus Felsmann sagte, der gekündigte Bereichsleiter habe Abhilfe schaffen wollen, andere Führungskräfte und der Vorstand hätten Widerstand geleistet. Der geschasste Mann müsse öffentlich rehabilitiert werden.