Zwei Männer sind wegen Vergewaltigung zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat zwei junge Männer wegen Vergewaltigung zu hohen Jugendstrafen verurteilt. Die Angeklagten nahmen das Urteil äußerlich teilnahmslos entgegen.

Kirchheim - Zwei 20 und 19 Jahre alte Männer, die im vergangenen August in Kirchheim/Teck im Kreis Esslingen auf besonders abscheuliche Weise eine junge Frau vergewaltigt haben, müssen für fünf Jahre beziehungsweise für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Die 20. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart ist laut dem Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Wenzler „ohne jede Einschränkung davon überzeugt“, dass die beiden afghanischen Asylbewerber die ihnen vorgeworfenen Sexualstraftaten begangen haben.

I. Ansary und der mitangeklagte rund acht Monate jüngere R. Habib (Namen geändert) nehmen das Urteil äußerlich teilnahmslos entgegen. Dabei hat ihnen der Vorsitzende Hans-Jürgen Wenzler in seiner Begründung noch einmal vor Augen geführt, welches Leid sie am frühen Morgen des 17. August vergangenen Jahres ihren Opfern zugefügt haben. Vor allem die neben ihrer Anwältin sitzende zierliche Frau – zur Tatzeit 21 Jahre alt – ist laut Wenzler „schwer traumatisiert und kann bis heute weder mit ihrer Familie noch mit Freunden über das sprechen, was ihr angetan wurde“.

Sie hat in dem Prozess den 20 Jahre alten Ansary schwer belastet. Es ist Wenzler zufolge der „beeindruckendste Moment der Verhandlung“ gewesen, als sie sich dazu überwunden habe, ihrem Peiniger ins Gesicht zu blicken und ihn eindeutig zu identifizieren. Er sei es demnach gewesen, der sie beim Alten Friedhof in Kirchheim zunächst angesprochen und sie dann zwischen zwei parkenden Autos brutal vergewaltigt und zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen habe.

Nachdem sie auch von seinem jüngeren Komplizen missbraucht worden war, habe Ansary sie ein weiteres Mal vergewaltigt. Ansary hat Wenzler zufolge in der Verhandlung „taktisch motiviert“ ausgesagt und Habib als Haupttäter beschuldigt. Doch die junge Frau habe sehr viele Details geliefert, die die Tatbeteiligung Ansarys ins rechte Licht gerückt hätten, so Wenzler.

Weitere entsprechende Beweise hätten DNA-Gutachten geliefert. An einem mit dem Blut des Opfers besudelten Pullover Ansarys etwa hatten sich etliche Spuren befunden.

Ansary sei – entgegen seiner Angaben – an der versuchten Vergewaltigung nur etwa 30 Minuten zuvor ebenfalls beteiligt gewesen, so der Vorsitzende Richter. Im Hof des Mehrgenerationenhauses Linde in Kirchheim hatte Habib eine 19-Jährige gegen einen Zaun gedrückt, ihr ein Messer an den Hals gehalten und versucht, sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen.

Ansary habe nur etwa fünf Meter entfernt Schmiere gestanden. Das habe die junge Frau in ihrer Aussage bestätigt. Sie schrie seinerzeit laut um Hilfe, stieß den Täter von sich und konnte sich so retten. Die Taten waren nach Ansicht der Kammer geplant. Die beiden seien mit dem Vorsatz losgezogen, „eine Frau flachzulegen“, wie Habib ausgesagt hatte. Am besten geeignet seien „betrunkene Frauen auf dem Heimweg“, soll er seinem Komplizen erzählt haben.

Die Angeklagten seien in Afghanistan geschlagen und missbraucht worden. „Junge Menschen sollten so nicht aufwachsen müssen“, so Wenzler. Doch angesichts dieser schrecklichen Erlebnisse „ist es nicht begreifbar, dass sie einem anderen Menschen noch viel mehr Leid zugefügt haben“.