Idyllisch gelegen: die anthroposophische Einrichtung bei Deckenpfronn. Foto: factum/Simon Granville

Der wegen Missbrauch und Vergewaltigung in der Dorfgemeinschaft Tennental angeklagte Pfleger wurde verurteilt. „Die Wurzel des Übels“ liegt laut der Richterin in der Kindheit des 30-Jährigen. Er wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Deckenpfronn - Ein ungewöhnliches Verfahren ist am Freitag am Stuttgarter Landgericht zu Ende gegangen: Der 30-Jährige, der in der Dorfgemeinschaft Tennental geistig behinderte Frauen vergewaltigt und sexuell missbraucht hat, ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Außerdem wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – auf unbefristete Zeit. „Ohne den Angeklagten wäre das Verfahren nicht möglich gewesen“, betonte die Vorsitzende Richterin der 2. Großen Strafkammer mehrfach bei der Urteilsverkündung. Nur weil er sich selbst angezeigt und ein „dem Mut der Verzweiflung entspringendes Geständnis“ abgelegt habe, gebe es ein Urteil.

Als 14-Jähriger beging er die erste Tat

Reinen Tisch wollte er machen, hatte der 30-Jährige bei einer Vernehmung der Polizei gesagt. Im Jahr 2005 beging er die erste Tat, als damals noch 14-Jähriger befingerte er eine fast 20 Jahre ältere Bewohnerin der Dorfgemeinschaft Tennental im Intimbereich. Der Angeklagte war als Kleinkind in die anthroposophische Einrichtung gekommen, seine Eltern arbeiteten dort. Nach deren Trennung besuchte er regelmäßig den Vater, nach seiner Ausbildung als Heilerziehungspfleger arbeitete er immer wieder dort. Mindestens acht Frauen begrapschte er über die Jahre hinweg, die letzte Tat geschah im Oktober 2019. Nur seine Vergehen an drei Bewohnerinnen wurden angeklagt. Ein Mal kam es zu einer Vergewaltigung: Als 20-Jähriger zog er sein Opfer aus und vollzog den Geschlechtsverkehr. Er habe die Widerstandsunfähigkeit der Frauen bewusst ausgenutzt, erklärte die Richterin.

Eine multiple Störung der Sexualpräferenz attestierte ein Psychiater dem Angeklagten. Während seiner Ausbildung in einem Internat für geistig behinderte Kinder bei Überlingen zwang er noch ein sieben und ein elf Jahre altes Mädchen zu Oralverkehr, vor einer Zwölfjährigen onanierte er. Für die Richterin besteht kein Zweifel daran, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Diese „schwere seelische Abartigkeit“ wirke sich auf sein ganzes Leben aus, sagte sie. Seine Taten habe er als „ich-fremd“ erlebt, wie von einer anderen Person begangen. Die Ursache dafür liegt wohl in seiner Kindheit. Gegenüber der Polizei berichtete der Angeklagte davon, dass er als Sechsjähriger von einem anderen Jungen pornografische Bilder gezeigt bekommen habe und seither davon getrieben gewesen sei, diese nachzustellen. Als Elfjähriger soll er versucht haben, seine damals sechsjährige Stiefschwester sexuell zu missbrauchen.

Der Angeklagte hat sich bei den Angehörigen entschuldigt

„Im Kindesalter liegt die Wurzel des Übels“, sagte die Richterin. Die Kammer hat den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Reifeverzögerungen starker Art lägen bei ihm vor. Das Geständnis habe sich zudem wesentlich strafmildernd ausgewirkt, erklärte die Richterin. Vor Gericht habe er sich bei den Angehörigen entschuldigt und Reue gezeigt. „Wir nehmen ihm ab, dass er die Taten am liebsten ungeschehen machen möchte“, sagte sie. Der 30-jährige, der seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wird nun in die Psychiatrie eingewiesen. Er ist laut der Richterin therapiewillig und bereit dafür. Wann er die geschlossene Klinik verlassen kann, ist offen. „Das ist eine massive Maßnahme“, betonte die Richterin. Weil sein sexueller Drang ein Lebensproblem sei, seien von ihm weitere Taten zu erwarten. Für die Allgemeinheit gilt der Heilerziehungspfleger als gefährlich.

„Für ihn war es immer angenehm, für mich nicht“, hatte eine der Bewohnerinnen einer Polizistin erklärt. Sie habe sich nicht gewehrt, „sonst hätte ich Ärger bekommen“. Nach der Aussage erlitt sie einen Nervenzusammenbruch. Eine andere Frau hatte bereits 2008 ihren Betreuern von den Übergriffen berichtet, aber ihr glaubte man nicht. Der Vater des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin leiteten eine Hausgemeinschaft in der Einrichtung. Das Geständnis des Sohnes hatte auch zur Folge, dass sie entlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden – mindestens wegen Beihilfe.