Die Gruppe „Osmanen Germania“ beschäftigt regelmäßig die Polizei. Foto: dpa

Die Gruppe „Osmanen Germania“ wird nicht vom Verfassungsschutz überwacht. Dazu seien die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, hieß es am Mittwoch.

Stuttgart - Für eine Beobachtung der Straßengang „Osmanen Germania“ hat der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg nach eigenen Angaben keine legalen Möglichkeiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien „zurzeit nicht erfüllt“, erklärte die Behörde am Mittwoch. Sie reagierte auf Forderungen nach einer nachrichtendienstlichen Beobachtung führender Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung, die im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den „Osmanen Germania Boxclub“ (OGBC) laut geworden waren.

„Hierfür müssten unter anderem hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich eine Organisation zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand des Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder wende“, erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz in einer Mitteilung. Man prüfe aber laufend, „ob von einzelnen Personenzusammenschlüssen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ausgehen.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hatte gefordert, die „Osmanen“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz - ähnlich wie in Hessen - beobachten zu lassen. Am Montag begann beim Landgericht Stuttgart ein Prozess gegen acht Bandenmitglieder. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Zwangsprostitution, Erpressung, Drogenhandel und Nötigung vor.