Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss entscheiden, ob der Verfassungsschutz einen Realschullehrer, der dem linken politischen Lager zugerechnet wird, zurecht überwacht wird oder nicht. Foto: Mauritius

Ein Realschullehrer sieht sich vom Verfassungsschutz überwacht. Dagegen wehrt sich der 45-jährige Pädagoge vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Ausgang ist offen.

Heidelberg/Mannheim - Sein Fall hat vor nun fast zehn Jahren für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim im August 2007 endete für einen Lehrer ein rund drei Jahre währendes Berufsverbot. Seitdem unterrichtet der Heidelberger Pädagoge Michael Csaszkóczy an einer Realschule im Rhein-Neckar-Kreis. Was unterdessen nicht aufhörte, war die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Dagegen wehrt sich Csaszkóczy jetzt in Karlsruhe vor Gericht.

Der 45-jährige Csaszkóczy, der Geschichte, Deutsch und Kunst unterrichtet, möchte „dass die Bespitzelung aufhört“. Er - dem die Mitgliedschaft in „linksextremen Gruppen“ vorgeworfen wird - ist überzeugt, dass ihn das Landesamt für Verfassungsschutz seit dem Erfolg vor dem VGH im Jahr 2006 „verstärkt im Visier“ hat. Das ergebe sich aus Akteneinsicht, die er mit Anwalt erlangte: wenngleich viele Stellen der Unterlagen „aufwendig geschwärzt wurden“. Beispielsweise hätten die Verfassungsschützer E-Mails aus seinem privaten Postverkehr „abgefangen“ – auch noch weit nach dem VGH-Urteil.

Csaszkóczy und sein Rechtsbeistand Martin Heiming hatten schon vor geraumer Zeit Anspruch auf „Auskunft und Löschung“ geltend gemacht. Nach einigen Widerspruchsverfahren 2012 hatte Csaszkóczy Klage eingereicht: über diese wurde nun in Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Der Pädagoge selbst hat Kenntnis von 25 „aktenkundigen Vorgängen“, in den Jahre 2006 bis 2012, die er gerne gelöscht sehen möchte. Da geht es beispielsweise um öffentliche Auftritte, wie seine Teilnahme an Ostermärschen, oder veröffentlichte Artikel. Der Richter Martin Morlock bezweifelt „ein vollständiges Auskunftsrecht“. Das Landesamt müsste das auch nicht im Einzelnen begründen, so sei die Gesetzeslage. Vor Gericht wurde Csaszkóczys Mitgliedschaft in der bundesweiten Organisation „Rote Hilfe“ erörtert, die linke Aktivisten unterstützt, auch sein Engagement bei der antifaschistischen Initiative Heidelberg kam zur Sprache. Bei besagtem autonomem Zentrum ist der Umgang mit dem Begriff „Militanz“ strittig.

Vor zehn Jahren hatte der VGH Mannheim Csaszkóczy noch Glauben geschenkt, dass er für sich selbst die Anwendung von Gewalt ausschließe, und zum Grundgesetz stehe. Der Pädagoge räumte am Mittwoch im Gerichtssaal ein, dass er sich der „radikalen Linken“ zugehörig fühle. Ein erster Tenor zum Urteil des Gerichts wird am Ende der Woche erwartet.