Bis zum 9. April können Wahlberechtigte aus Baden-Württemberg in den Generalkonsulaten in Stuttgart oder Karlsruhe ihre Stimme abgeben. Foto: dpa

In Deutschland lebende Türken haben ab Montag, dem 27. März die Möglichkeit, über die Einführung des Präsidialsystems abzustimmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten über das Verfassungsreferendum in der Türkei zusammengefasst.

Stuttgart - Seit Montagmorgen, 9 Uhr, dürfen in Deutschland lebende Türken ihre Stimme abgeben. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

Worüber wird abgestimmt?

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan und die Regierung wollen die Verfassung in 18 Punkten ändern, um die parlamentarische Demokratie durch ein Präsidialsystem zu ersetzen. Bereits im Januar hat die Nationalversammlung den Änderungen mit einer Dreifünftelmehrheit zugestimmt.

Wo und in welchem Zeitraum kann abgestimmt werden?

Wahlberechtigte aus Baden-Württemberg können in den Generalkonsulaten in Stuttgart oder Karlsruhe ihre Stimme abgeben. Zeit dazu haben sie vom 27. März bis zum 9. April. In der Türkei wird erst am 16. April gewählt.

Wer darf abstimmen?

Nach türkischem Recht dürfen türkische Staatsbürger grundsätzlich überall im Ausland an Wahlen und Volksabstimmungen teilnehmen. In Baden-Württemberg sind rund 233.000 türkischstämmige Menschen stimmberechtigt, Deutschlandweit rund 1,4 Millionen. Damit ist Deutschland insgesamt der viertgrößte Wahlbezirk.

Welche Auswirkungen hätte ein Präsidialsystem?

Präsident Erdogan wäre Regierungschef und Staatsoberhaupt in Personalunion und kann ohne Zustimmung des Parlaments mit Dekreten regieren. Zudem hat er die Möglichkeit, das Parlament jederzeit aufzulösen und Neuwahlen herbeizuführen.

Was sagen die Meinungsumfragen?

Ein klarer Trend ist nicht zu erkennen, es wird mit einem knappen Ausgang gerechnet. Die Zahl der Unentschiedenen liegt bei rund zwölf Prozent. Diese zu mobilisieren, könnte den Ausschlag geben.

Mehr Informationen zum Verfassungsreferendum in der Türkei sehen Sie in unserem Video: