Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg besteht seit 70 Jahren. Seinen Namen hat das Gericht geändert, die Bedeutung bleibt. Ein Blick auf wichtige Entscheidungen.
Das, was das Bundesverfassungsgericht für Deutschland ist, ist der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg fürs Land. Etwas weniger bekannt, vielleicht etwas weniger spektakulär, aber von großer Bedeutung. Am 20. Juli ist es 70 Jahre her, dass die ersten neun Richter vereidigt wurden und zur konstituierenden Sitzung zusammen traten. Damals hieß das Gericht allerdings noch Staatsgerichtshof.
Der Name hat sich 2015 geändert, neun Richter gibt es noch heute. Drei von ihnen müssen Berufsrichter sein, drei weitere das 2. juristische Staatsexamen abgelegt haben, ohne als Richter zu arbeiten. Noch einmal drei sind keine Juristen. Jeder der Richter hat einen Stellvertreter, die Amtszeit beträgt neun Jahre. Grund für die Namensänderung war, dass der Landtag kurz zuvor der Verfassungsbeschwerde auf Landesebene den Weg geebnet hat. Zuvor war das Gericht allein für Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Wahlprüfungsverfahren und in Normenkontrollverfahren tätig.
Die Premiere
Die erste Entscheidung hat das Gericht am 29. Oktober 1955 verkündet – unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am selben Tag. 26 Seiten, mit Schreibmaschine und mäßig gutem Farbband getippt. Juristisch geht es um die Frage, ob das württembergisch-badische Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Bundesrecht weiter gilt. Praktisch ausgelöst von einem Lehrer, der gegen das Land vorgegangen war. Der Studienrat wollte mehr Geld.
Die Affäre um Lothar Späth
Am 13. Januar 1991 trat Lothar Späth als Ministerpräsident zurück. Grund war ein politischer Skandal, der unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen 1990 bekannt wurde. Späth war Jahre zuvor auf Einladung und vor allem auf Kosten eines Unternehmers nach Griechenland gereist. Die Segeltörnaffäre. Ein halbes Jahr nach dem Rücktritt des Regierungschefs lagen die Akten beim Staatsgerichtshof. SPD und Grüne wollten einen umfangreichen Untersuchungsausschuss im Landtag, die regierende CDU wollte das nicht. Die Opposition hat den Fall in vollem Umfang für sich entschieden – den Streitwert hat das Gericht auf eine Millionen Mark (500 000 Euro) festgesetzt.
Der EnBW-Skandal
Wenige Monate vor der Landtagswahl haben Ministerpräsident Stefan Mappus und sein Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) Anteile des Energieversorgers EnBW von der französischen EDF zurückgekauft. Der Kaufpreis für 45 Prozent der Anteile: 4,67 Milliarden Euro.
Dabei hat die Regierung das Notbewilligungsrecht angewandt, sodass der Landtag vorab nicht zustimmen musste. Am 6. Oktober 2011 entschied der Staatsgerichtshof: das geht so nicht. Die politische Geschichte von Stefan Mappus war zu diesem Zeitpunkt schon beendet. Im März 2011 hatte Grün-Rot die Landtagswahl gewonnen. Willi Stächele trat nach dem Urteil des Gerichtshofs von seinem Amt als Landtagspräsident zurück.
Die Causa Räpple
Stefan Räpple und Michael Gedeon waren von 2016 bis 2021 Mitglied im Landtag, erst für die AfD, dann als fraktionslose Abgeordneter. Ihr ungebührliches Verhalten mit zum Teil groben Beleidigungen war immer wieder Anlass für Ordnungsrufe. In einer Landtagssitzung am 12. Dezember 2018 ging es besonders heiß her. Ordnungsrufe wurden von den beiden ignoriert, am Ende führte die Polizei die Abgeordneten aus dem Sitzungssaal. Ähnlich wie die Spielsperre nach einer roten Karte bei Fußballspielern reagierte der Landtag und schloss die beiden für drei Sitzungen aus.
Im Eilverfahren musste der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob das im Sinne der Landesverfassung gewesen ist. Ergebnis der Richter: der Ausschluss war gerechtfertigt.