Das Verfassungsgericht wahrt den „Schutz der Freiheit“ – auch eines Verdächtigen. Foto: Imago/U. J. Alexander

Darf ein Mensch zweimal wegen der gleichen Tat vor Gericht stehen? Das Bundesverfassungsgericht trifft einen ersten Eilbeschluss. Er ist umstritten.

Das Bundesverfassungsgericht hat per Eilbeschluss angeordnet, dass der 63-jährige Ismet H. sofort aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Er ist dringend verdächtig, 1981 die Schülerin Frederike von Möhlmann vergewaltigt und ermordet zu haben. Seine Inhaftierung beruht jedoch auf einem möglicherweise verfassungswidrigen Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht zunächst gründlich prüfen will. Frederike von Möhlmann aus Hambühren (Landkreis Celle) war 17, als sie 1981 vergewaltigt und ermordet wurde. Verdächtigt wurde der damals 22-jährige Ismet H., doch 1983 sprach ihn das Landgericht Stade wegen nicht ausreichender Beweislage frei.