Das Bundesverfassungsgericht muss sich erstmals mit einem aus religiösen Gründen verweigerten Handschlag auseinandersetzen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ist das Verweigern eines Handschlags Ausübung der Religionsfreiheit oder Respektlosigkeit? Das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, nachdem ein muslimischer Soldat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Berlin - Erstmals muss sich das Bundesverfassungsgericht mit einem aus religiösen Motiven verweigerten Handschlag befassen. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ (Freitag) bestätigte das Karlsruher Gericht auf Anfrage, dass dazu eine Verfassungsbeschwerde eines entlassenen Soldaten eingegangen sei. Dem ehemaligen Bundeswehrangehörigen war vorgeworfen worden, er verletze Dienstpflichten, indem er sich weigere, Frauen zur Begrüßung die Hand zu schütteln. Der Mann war zum Islam konvertiert und rügt nach Angaben eines Gerichtssprechers jetzt eine Verletzung seiner Religionsfreiheit aus Artikel vier des Grundgesetzes.

Oberverwaltungsgericht sah Widerspruch zur Gleichstellung von Mann und Frau

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 10 A 11109/19), das einen Berufungsantrag des Soldaten abgelehnt hatte. Damit wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juni 2019 rechtskräftig, das für den Verbleib des Mannes keine Chance sah (Az.: 2 K 898/18.KO).

Beide Entscheidungen liegen demnach nun in Karlsruhe zur Prüfung vor. Das Oberverwaltungsgericht war der Ansicht, dass das Verhalten des Klägers die Annahme rechtfertige, dass er „Kameradinnen nicht ausreichend respektiert und dadurch den militärischen Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährdet“. Die hinter der Weigerung stehende Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau und missachte die freiheitlich demokratische Grundordnung.