Vor dem Finanzgericht in Stuttgart geht es formal um zwei Grundstücke. Doch das Verfahren ist für nahezu alle Baden-Württemberger von Relevanz.
Verfahren vor den Finanzgerichten sind in der Regel nicht im Fokus einer breiten Öffentlichkeit. Deswegen sind deren Regeln auch nicht so bekannt. Die Öffentlichkeit kann etwa bei einer mündlichen Verhandlung ausgeschlossen werden, wenn der Kläger das so will. Bei den beiden Verfahren, welche kommenden Dienstag vor dem Finanzgericht des Landes in Stuttgart verhandelt werden, ist das nicht zu erwarten. Im Gegenteil. Die Kläger suchen die Öffentlichkeit – mit gutem Grund. Vom Ausgang der Angelegenheit ist mehr oder weniger jeder Baden-Württemberger betroffen.
Auch Mieter müssen diese Steuer bezahlen
Vier Verbände haben sich in einem einmaligen Schritt zusammen getan, um in insgesamt vier Musterverfahren gegen die neuen Regeln zur Grundsteuer vorzugehen, die vom Januar an greifen sollen. Der Bund der Steuerzahler, die beiden Haus und Grund Verbände aus Baden und Württemberg sowie der Verband Wohneigentum haben in dicken Aktenbergen Argumente zusammengetragen, um das Landesgesetz zu Fall zu bringen. Die ersten beiden Klagen werden an eben jenem Dienstag verhandelt. Konkret geht es dabei um ein Grundstück in Stuttgart-Kaltental und ein weiteres in Karlsruhe. Doch weil jeder der rund 5,6 Millionen Grundstückseigentümer im Südwesten von dieser Steuer betroffen ist, weil Eigentümer die Zahlung an Mieter weiter geben können, ist die Betroffenheit praktisch allgegenwärtig.
Niemand weiß, wie viel er wirklich bezahlen muss
Die Befürchtung der Kläger: durch die neuen Grundsteuerregeln werden manche Menschen deutlich mehr Steuern zahlen müssen, teils viel mehr. In Medien kursieren Beispielrechnungen, bei denen die Steuer von wenigen hundert Euro im Jahr auf viele tausend Euro steigen. Dass diese Gruselgeschichten unseriös sind, räumen die Kläger ein. Denn selbst ein halbes Jahr bevor die Steuer erhoben werden soll, kann sie mangels vollständiger Daten von niemandem im Land exakt berechnet werden. Dass es allerdings manch einen hart treffen wird, ist klar.
Das alleine ist ein Grund zum Ärgern, aber nicht unbedingt ein Grund für eine Klage. Die Vertreter von Steuerzahlern und Wohn- sowie Grundstückseigentümern haben aber eine Menge Anhaltspunkte gefunden, um juristisch darzulegen, dass das neue Modell ungerecht ist. Die Ungerechtigkeit des bisherigen Systems war im übrigen der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht 2018 bestimmt hatte, dass die Regeln neu gefasst werden müssen.
Baden-Württemberg geht einen ganz besonderen Weg
Anders als bisher haben sich die Länder zum Teil von einem bundeseinheitlichen Berechnungsmodell verabschiedet – Baden-Württemberg auf ganz besondere Weise. In keinem anderen Bundesland gebe es bei der Bewertung des Grundstücks einen Verzicht auf die Betrachtung von Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden, sagt Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler. Im Wesentlichen zählten nur der so genannte Bodenrichtwert und die Größe des Grundstückes für die Höhe der Steuer. In der Praxis bedeute dies Pech für die Eigentümer kleiner Häuser, die viel Garten um sich herum haben.
Die politische Intention des baden-württembergischen Modells sei klar, sagen die Kläger: man wolle die Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern verhindern. Für die Zukunft sei dies eine berechtigte Idee, die Steuer träfe jedoch auch die Häuser, die kurz nach dem Krieg gebaut wurden – oft bewusst auf großen Grundstücken, weil der Garten zur Selbstversorgung dienen sollte. Zudem, so Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, sei der politisch gewollte Zweck praktisch nicht erreichbar: „In einer Gegend mit lauter kleinen Einfamilienhäusern würde ein großes Mehrfamilienhaus gar nicht genehmigt werden“.
Viele Punkte berühren juristisches Neuland
Die ungleiche Mehrbelastung ist nur ein Kritikpunkt, der vor Gericht dargelegt werden soll. Ein weiterer ist die nach Ansicht der Kläger Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Bonmot am Rande: sollte auch das Finanzgericht dies Ansicht vertreten, könnte es die entsprechende Frage an das Verfassungsgericht vorlegen. An welches, darüber herrscht freilich Unklarheit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder der Verfassungsgerichtshof des Landes in Stuttgart – das verfahren betritt auf mehreren Teilgebieten juristisches Neuland.
Dritter Kritikpunkt ist die ungeprüfte Übernahme der Bodenrichtwerte durch die Finanzämter. Die Zahl der Ungereimtheiten in diesem Bereich sei groß, heißt es von den Klägern. So habe der Gutachterausschuss in einem Fall ausdrücklich empfohlen, weitere wertbildende Faktoren zu berücksichtigen – dem stehe aber das Landesgrundsteuergesetz entgegen. Zudem gibt es Zweifel, dass die Bodenrichtwerte die Wertrelation der Grundstücke richtig abbilden – und nur sehr komplizierte und teure Möglichkeiten für den Betroffenen, die Bewertungen der Gutachterausschüsse anzuzweifeln.
Ob das Finanzgericht die Argumentation der Kläger teilt, ist offen. Es gehört jedoch zu den Regeln der Finanzgerichtsbarkeit, dass die Beteiligten nicht allzu lange auf ein Ergebnis warten müssen. Das könne schon am Tag der Verhandlung oder einen Tag darauf verkündet werden, sagt Rechtsanwalt Karlheinz Autenrieth, der die Fälle vertritt.