Die Streichung wäre nicht notwendig gewesen, aber doch sinnvoll, meint unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.
Die Ampelkoalition hat ihr Vorhaben aufgegeben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Das ist keine Niederlage, es handelt sich um ein heikles Thema, bei dem Verfechter und Gegner der Streichung Argumente auf ihrer Seite haben.
Warum ist die Sache so kompliziert? Artikel 3 des Grundgesetzes legt fest, dass niemand wegen „seiner Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der Verfassungstext verwendet damit eindeutig einen Begriff, der keine wissenschaftliche Grundlage hat. Es gibt keine menschlichen Rassen.
Der Begriff wird in der Verfassung nicht zustimmend gebraucht
Es ist aber eben nicht so, dass der Begriff positiv zustimmend gebraucht wird. Im Gegenteil. An prominenter Stelle, gleich in den ersten Bestimmungen des Grundgesetzes nehmen die Verfassungsväter mit ihrem Katalog der Diskriminierungsverbote eine sehr bewusste Distanzierung zur menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus vor. Das spricht genau so gegen eine Veränderung des Textes wie die nüchterne Erwägung, dass die Ersetzung durch eine klarstellende Variante eine äußerst begrenzte rechtliche Wirkung entfalten würde, da auch etwa die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtscharta den Begriff verwenden.
Grundgesetz schützt vor rassistischen Zuschreibungen
Und doch. Notwendig ist eine Veränderung des Textes vielleicht nicht, sinnvoll aber schon. Die Formulierung wegen „seiner Rasse“ ist ein willkürlicher Rechtsbegriff ohne Grundlage. Zumindest bei oberflächlicher Lektüre kann der Eindruck entstehen, die Verfassung lege tatsächlich eine Einteilung in unterschiedliche biologische Rassen nahe. Natürlich ist das nicht so. Genauer betrachtet schützt das Grundgesetz vor Diskriminierungen aufgrund menschenverachtender rassistischer Zuschreibungen. Dann aber kann man das auch klar so benennen und aufschreiben. Insofern ist der Verzicht der Ampel, dem allerdings auch die Einsicht in die nicht erreichbare Zweidrittelmehrheit im Bundestag zugrunde liegt, eine verpasste Chance.