Bisher dauern Gerichtsverfahren zu Asylbescheiden im Schnitt fast ein Jahr. In Zukunft sollen es nur noch drei Monate sein. Spezielle Kammern an den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg sollen das Tempo beschleunigen.
Asylklagen werden seit Anfang Juli von speziellen Kammern an den vier Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg verhandelt, um die Dauer der Verfahren künftig zu verkürzen. Zudem gibt es an den Gerichten in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg nun landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer, wie das Justizministerium mitteilte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei so aufgestellt worden, dass dort eine noch effizientere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht werde. Gleichzeitig seien unverändert hohe rechtsstaatliche Standards garantiert.
Die Änderungen wurden bereits im Frühjahr angekündigt. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe wird künftig ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet. Insgesamt wurden 27 neue Stellen geschaffen.
Gerichtsverfahren dauern im Schnitt 9 Monate
Bei ihrer Konferenz im November hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, Asylverfahren für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent innerhalb von drei Monaten abschließen zu wollen. Auch die anschließenden Gerichtsverfahren sollen dem Beschluss zufolge nach drei Monaten beendet sein. Derzeit dauern die Gerichtsverfahren in Asylfragen in Baden-Württemberg laut früheren Angaben des Justizministeriums allerdings im Schnitt rund 9,4 Monate. Ein Eilverfahren braucht rund 1,9 Monate.