Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will gegen die sechsjährige Haftstrafe für Ex-Sprintstar Oscar Pistorius in Berufung gehen. Foto: AFP

Die südafrikanische Staatsanwaltschaft will gegen die sechsjährige Haftstrafe für Ex-Sprintstar Oscar Pistorius in Berufung gehen. Die Dauer der Haftstrafe sei ungerecht.

Johannesburg - Nach eingehender Prüfung des Urteils gegen Oscar Pistorius habe sie sich zu dem Schritt entschlossen, teilte sie am Donnerstag mit. Zur Begründung erklärte sie, die Haftstrafe für „das Verbrechen des Mordes“ sei „zu milde“ und damit ungerecht.

Staatsanwaltschaft unterstellt Absicht

Pistorius hatte seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp 2013 durch die geschlossene Badtür seines Hauses erschossen. Nach seinen Worten war es ein Versehen, weil er hinter der Tür einen Einbrecher vermutet habe. Doch die Staatsanwaltschaft unterstellt ihm Absicht.

Ein erster Prozess endete 2014 mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung. Nach einem Berufungsverfahren erging Anfang Juli das neue Urteil wegen Totschlags. Richterin Thokozile Masipa wich dabei erheblich von der vorgesehenen Mindeststrafe von 15 Jahre Haft ab, weil sie mildernde Umstände sah.