Auf wie viel Geld hatten es die Betrüger abgesehen? Der Richter geht von 2000 Euro aus. Foto: dpa

Zwei Männer aus Kamerun sind wegen Betrugs und Geldfäschung verurteilt worden. Sie wollten einen Autohändler mit einem komplizierten Verfahren um sein Geld bringen. Der Staatsanwalt hält sie für „reisende Straftäter“.

Böblingen - Als Global Player bezeichnete der Richter einen der Angeklagten. Da hatte der 24-Jährige gerade berichtet, dass er eine Frau in Spanien habe und ein außereheliches Kind in Belgien. In seinem Plädoyer interpretierte der Staatsanwalt den Begriff dann anders: „Es handelt sich um reisende Straftäter, die ausschließlich dafür nach Deutschland gekommen sind“, sagte er. Wegen gemeinschaftlichen Betrugs und Geldfälschung waren der 24-Jährige und der 37-Jährige am Böblinger Amtsgericht angeklagt. Sie hatten versucht, einen Autohändler mit dem Wash-wash-Verfahren auszutricksen. Laut der Anklage hatten sie es auf 140 000 Euro abgesehen. Verurteilt wurden sie wegen eines Betrags von 2000 Euro – zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung.

In Zagreb schon verurteilt wegen eines Raubs

Die Männer sind in Kamerun geboren und spanische Staatsbürger. Zuletzt wohnten sie wohl in Frankreich. Laut Interpol werden sie mit drei nationalen Haftbefehlen gesucht. In Zagreb wurden sie im vorigen Dezember wegen eines Raubs verurteilt. In Böblingen gaben sie einem Autohändler vor, einen Oldtimer im Wert von 140 000 Euro für den Vater eines der Männer kaufen zu wollen. Er sei Diplomat im Kongo und wolle sein Vermögen in Deutschland in Sicherheit bringen. Das Geld komme mit einem Kurier aus Frankreich, aus Sicherheitsgründen seien die Scheine gefärbt. Für den Entfärbeprozess hätte der Autohändler die gleiche Summe noch einmal in bar beschaffen sollen.

„Sie waren sehr sympathisch“, sagte der Kaufmann – dennoch rief er bei der Polizei an. Er hatte im Internet das Stichwort „gefärbte Geldscheine“ eingegeben und fand Berichte, die zu seinen Erlebnissen passten. Die Kameruner hatten ihm gezeigt, wie die Entfärbung vonstattengeht. Als Erstes präsentierten sie ihm einen schwarzen 100-Euro-Schein, träufelten aus einer Ampulle eine Flüssigkeit darauf, und die Note wurde weiß. Diese Tinktur sei jedoch sehr teuer, es gebe eine billigere Technik, erklärten sie. Daraufhin stapelten sie abwechselnd ungefärbte und gefärbte 50-Euro-Scheine übereinander, gaben eine andere Flüssigkeit dazu, wickelten den Stapel in Alufolie. Nach zehn Minuten wurde das Paket geöffnet, und die schwarze Farbe hatte sich gelöst. „Ihre Geschichte war schlüssig, aber das Verfahren nicht“, sagte der Zeuge.

Die Angeklagten sind seit Ende Juni in Untersuchungshaft

Mit der Polizei im Hintergrund bot der Autohändler den Angeklagten an, 120 000 Euro zu besorgen. Zu dem Treffen am 24. Juni brachten sie allerlei Tinkturen und zwei fertige gefüllte Alupakete mit. Darin steckten neben wertlosem schwarzen Papier vier gefälschte 500-Euro-Scheine. Die Polizei nahm die Männer fest, bevor sie ihr Wash-wash-Verfahren in Gang setzten. Die Angeklagten sitzen seither in Untersuchungshaft. „Ich gehe davon aus, dass ein Trickdiebstahl hätte stattfinden sollen“, sagte ein Kriminalbeamter über das Falschgeld. Die Scheine seien allerdings sehr schlecht gemacht gewesen.

„Ich werde nie mehr so eine Dummheit machen“, sagte der 24-jährige Angeklagte. In ihrem Geständnis behaupteten die Männer, dass sie dem Autohändler nur ihre vier falschen Noten hätten unterjubeln wollen – für eine Wohnungskaution. Er habe das Angebot bekommen, in einer Schuhfabrik arbeiten zu können, und seine schwangere Freundin nach Stuttgart holen wollen, erklärte er. Der von ihnen geforderte hohe Geldbetrag habe nur zur Ablenkung gedient. Und der ältere Angeklagte will nur als Dolmetscher dabei gewesen sein.

Der Staatsanwalt ging von einer Schutzbehauptung der Angeklagten aus. Zwei Jahre Haft forderte er. Als billige Staffage bezeichnete einer der Verteidiger den Trick mit Jod zum Einfärben und Ascorbinsäure zum Säubern der Scheine. Ein Jahr auf Bewährung fanden die Anwälte für die Geldfälscherei angemessen. „Es handelte sich sicherlich nicht um einen einmaligen Fall“, sagte hingegen der Richter zur hohen kriminellen Energie der Angeklagten. Ob sie es auf die große Summe abgesehen hatten, war seiner Meinung nach aber nicht nachweisbar. Er schickte die wohnsitzlosen Männer dennoch ins Gefängnis – weil er von ihnen auch in Zukunft vergleichbare Taten erwartet.