Die Arbeit der Pflegefachkräfte soll künftig mit mindestens 16 Euro pro Stunde entlohnt werden, fordert die Gewerkschaft. Foto: dpa

Die großen Wohlfahrtsverbände sind schon an Bord – die Kirchen wohl auch. Die kommerziellen Anbieter sträuben sich noch gegen Tarifverhandlungen mit Verdi für die Altenpflege. Dennoch hat die Gewerkschaft jetzt ihren Forderungskatalog erstellt.

Berlin - Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege, der über viele Jahre fast unerreichbar erschien, rückt immer mehr in den Bereich des Machbaren. Die neu gegründete Bundestarifkommission von Verdi hat am Freitag nach vielstündiger Diskussion ihre konkreten Forderungen für die bald anstehenden Verhandlungen beschlossen. Maßstab des Katalogs sind die höheren Konditionen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst.

 

„Wir sind startklar für Tarifverhandlungen, jetzt sind die Arbeitgeber am Zug“, sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Konkret fordert Verdi für Pflegefachkräfte einen Einstiegslohn von mindestens 16 Euro pro Stunde, für Pflegehilfskräfte soll dieser mindestens 12,84 Euro betragen. Diese Werte sollen bundesweit gelten. Zudem wird ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche verlangt. Darüber hinaus fordert Verdi, dass kein Beschäftigter in Altenpflegeeinrichtungen in einer Schicht allein arbeiten muss.

Die drei weltlichen Wohlfahrtsverbände sind dabei

Die Botschaft laute: „Verdi tut alles für eine gute Vergütung der Altenpflegekräfte“, sagte die baden-württembergische Fachbereichsleiterin Irene Gölz unserer Zeitung. Die Gewerkschaft wolle damit aber auch dazu beitragen, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt werde, fügt sie an – ein Hinweis, dass sich die Bundesregierung dieses Ziel ihrerseits auf die Fahnen geschrieben hat.

Auch auf der Arbeitgeberseite sieht Verdi viele Bemühungen, zusammen etwas zu reichen. Ungeachtet der „guten Gespräche“ sei aber noch nicht alles „in trockenen Tüchern“. Fest steht immerhin, dass die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und der Paritätische einen neuen Arbeitgeberverband von insgesamt 23 Fachverbänden und Organisationen gründen wollen. Somit säße Verdi am Verhandlungstisch allen drei weltlichen Wohlfahrtsverbänden gegenüber. Insbesondere die Einbeziehung des Paritätischen in den Flächentarif wäre ein „Novum“, wie Irene Gölz sagt. Bisher hat Verdi mit diesem Verband nur wenige regionale Tarifverträge – was im Übrigen ganz im Gegensatz zum Auftreten seines Hauptgeschäftsführers Ulrich Schneider steht, der oftmals linke Positionen vertritt.

Eine „Hotel-Lösung“ für die Kirchen

Die drei gemeinnützigen Verbände bringen allerdings lediglich etwa zehn Prozent der Beschäftigten ein. Deshalb sind Verdi und die Wohlfahrtsverbände auf ein Mittun der konfessionellen Träger Caritas und Diakonie angewiesen, die etwa ein Drittel des Marktes auf die Waage bringen. Diese wollen sich jedoch nicht ihren vom Gesetzgeber verbrieften Dritten Weg aus der Hand schlagen lassen, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Löhne in einer paritätisch besetzten Kommission statt in freien Tarifverhandlungen aushandeln lassen. Also müssen die kirchlichen Arbeitgeber quasi in einer „Hotel-Lösung“, wie es Verdi-intern heißt, angedockt werden. Sie würden dann bei Tarifverhandlungen so gleichberechtigt wie möglich vor Ort mit einbezogen, könnten aber noch eigene Entscheidungen treffen.

Nur dank dieses komplizierten Verfahrens erscheint eine Mitwirkung von Caritas und Diakonie realistisch. Dem Vernehmen nach haben sie bisher noch nicht zugestimmt. Das würden sie erst machen, wenn der Weg konkret beschrieben sei, heißt es. Gölz glaubt jedoch, dass die beiden Schwergewichte mitziehen – „sie können nicht mehr aussteigen“, meint die Gewerkschafterin. Verdi wiederum sei klar, dass man den Kirchen auf diese Weise nicht den seit Langem von ihnen verlangten Tarifvertrag „hineinwürgen“ wolle.

Der Bundesarbeitsminister ist gefordert

Auch die Juristen aller beteiligten Organisationen müssen noch vorarbeiten, wenn die Bundesregierung das Arbeitnehmerentsendegesetz ändern will, damit die neuen Mindestbedingungen von ihr per Rechtsverordnung festgelegt werden können. „Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird – nicht nur für Pflegekräfte“, sagte Bühler. Verdi wolle alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz biete. Der Weg, den Tarifvertrag über das Gesetz zu erstrecken, gewährleiste auch, dass bereits bestehende günstigere Tarifregelungen weiter gelten.

Der Arbeitgeberverband der privaten Anbieter (BPA), der nach eigenen Angaben ein Drittel des gesamten Pflegemarktes abdeckt, hat verlauten lassen, dass er sich der neuen Tarifgemeinschaft nicht anschließen will. Damit fehlt aber noch ein großer Teil der Branche in der noch zu gründenden Tarifgemeinschaft: Nach neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017 sind 43 Prozent der bundesweit 14 500 Pflegeheime (insgesamt 765 000 Beschäftigte) und 66 Prozent der 14 100 ambulanten Pflegedienste (390 000 Beschäftigte) in kommerzieller Trägerschaft. Bisher gibt der Verband BPA seinen Mitgliedern eigene „Arbeitsvertragsrichtlinien“ zur Orientierung vor. Erst ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag würde auch die privaten Anbieter an Mindestkonditionen binden.