Am 36. Verhandlungstag im Prozess gegen Christian B. sind für die Strafkammer alle Beweise erhoben. Jetzt müssen Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger ihre Sicht in den Plädoyers schildern.
Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. wegen fünf schwerer Sexualstraftaten hat die Strafkammer die Beweisaufnahme geschlossen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Braunschweig arbeitete zuvor noch einen letzten offenen Antrag ab und bat anschließend um die Plädoyers. Die Oberstaatsanwältin Ute Lindemann kündigte an, dass sie für ihren Schlussvortrag etwa dreieinhalb Stunden benötigen werde.
Dem 47-jährigen Deutschen werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil er im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht steht.
Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Plädoyer der Verteidigung wird am Montag erwartet, am Dienstag könnte es dann das Urteil geben.