Daimler entließ einen Manager wegen Zweifeln an seinen Tankrechnungen. Foto: dpa

Mit bis zu 101 Liter Diesel soll ein Daimler-Manager seinen Dienstwagen betankt haben. Nun sollen Verfassungsrichter dessen Entlassung prüfen. Dabei geht es um eine Grundsatzfrage.

Stuttgart - Die Entlassung eines Managers durch den Daimler-Konzern wegen des Verdachts überhöhter Tankabrechnungen wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Konzern hatte den Finanzmanager entlassen, weil er seinen Diesel-Dienstwagen vier Mal mit Kraftstoffmengen bis zu 101 Litern betankt hat. Daimler hat den Verdacht, dass der Mitarbeiter auf Firmenkosten Kraftstoff für andere Fahrzeuge abgezweigt hat. Denn der Tank fasse lediglich 93 Liter.

Wie viel Sprit passt wirklich in einen Tank?

Vor Gericht räumte der Konzern ein, dass die mögliche Füllmenge von Faktoren wie Fließgeschwindigkeit und Temperatur abhänge. Das Unternehmen erklärte zudem, es habe selbst Versuche zur Ermittlung der maximalen Tankmenge unternommen, wollte das Ergebnis vor Gericht aber nicht mitteilen. „Rein theoretisch“ passten bis zu 106 Liter in den Tank der betroffenen M-Klasse.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Stefan Nägele, der als renommierter Arbeitsrechtler gilt, macht in seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem geltend, dass der Konzern einen Verdacht äußere und zugleich über Erkenntnisse verfüge, die den entlassenen Mitarbeiter möglicherweise entlasten könnten. Er sieht den Manager durch die Entscheidungen des Landes- und des Bundesarbeitsgerichts, die Daimler Recht geben, in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt.

Kann ein Verdacht für eine Kündigung reichen?

Falls das höchste Gericht über die Beschwerde verhandelt, wird es auch um die von Nägele aufgeworfene Frage gehen, ob es richtig ist, dass ein Mitarbeiter aufgrund eines solchen arbeitsrechtlichen Verdachts seinen Job verlieren kann, während im Strafrecht jeder als unschuldig gilt, dem eine Tat nicht nachgewiesen wurde.

Der Konzern erklärte, der Sachverhalt sei vom Landesarbeitsgericht umfassend geprüft worden, und das Bundesarbeitsgericht habe dessen Urteil bestätigt. Der Mitarbeiter sei nicht mehr bei Daimler beschäftigt.