Wer Gartenabfälle verbrennt, bringt Tiere in Lebensgefahr. Foto: StN

Diese Warnung der Stadt hat Tradition im Frühjahr, auch wenn die Verwaltung keine belastbaren Zahlen nennt: Manche Hobbygärtner verbrennen nach der Gartenputzete Laub, Reisig und Unkraut auf dem eigenen Stückle. Doch das kann teuer werden.

Stuttgart - Das Frühjahr ist die Zeit, in der die Gartenbesitzer aktiv werden. Sie holen ihren Garten aus dem Winterschlaf, befreien ihn von Laubresten und toten Ästen, mähen ihren Rasen und entfernen das Unkraut. Bevor sie nach getaner Arbeit den Liegestuhl aufstellen können, gibt es jedoch noch eine letzte Hürde: Wohin mit dem Grünabfall?

„Die einfachste Lösung sehen die Leute oft darin, den Abfall zu verbrennen“, sagt Christina Wagner, Sachgebietsleiterin der Immissionsschutz- und Abfallrechtsbehörde, „Sie wissen nicht, wie sie ihn anderweitig verwerten können und es ist ihnen zu viel Arbeit, sich darum zu kümmern.“ Das Verbrennen von Grünabfall im Stadtgebiet ist ein Bußgeldtatbestand. Auch das Verbrennen von Abfällen auf Grundstücken am Rande der Stadt ist nicht gestattet.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt eine generelle Verpflichtung zur Verwertung von Abfällen. „Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“, sagt Christina Wagner, im Fall von Grüngutabfall sei das „ist in und um Stuttgart eindeutig möglich“.

Bußgeld bis zu 1500 Euro möglich

Durch das Abflammen kann das Grüngut dagegen nicht wieder dem Naturkreislauf zugeführt werden. Insekten und Kleintiere kommen ums Leben. Rauchschwaden stören die Nachbarn und gefährden die Gesundheit. „Ein größeres Gartenfeuer produziert in sechs Stunden gleich viel Ruß und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages“, sagt Christina Wagner. Dabei sei die Feinstaubbelastung in Stuttgart ohnehin schon sehr hoch. Bei der Verbrennung nasser Grünabfälle entsteht das giftige Kohlenmonoxidgas und zahlreiche organische Verbindungen mit teils krebserregender Wirkung. „Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen keinesfalls verbrannt werden“, sagt Christina Wagner.

Ausnahmen muss das Ordnungsamt genehmigen. Sie gelten vor allem für pflanzliche Abfälle von Rebkulturen und Obstbauanlagen. Wer Grüngut ohne Genehmigung auf seinem Grundstück verbrennt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen. Das Abbrennen von Rainen und Wiesenflächen ist aus Naturschutzgründen schon seit 1979 ganzjährig verboten.

Biotonne, Häckselplatz oder Grüngut-Abfuhr

Wohin also mit den alten Ästen und vertrockneten Pflanzenstängeln? „Ernterückstände aus Ackerkulturen werden heute normalerweise gehäckselt und als Gründünger auf dem Feld direkt eingearbeitet“, sagt Christina Wagner, „Viele Gartenabfälle können ohne Bedenken auf dem Kompost landen und so dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden.“

Sollte es dem Gartenbesitzer nicht möglich sein, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren, müssen diese der Stadt als öffentlich-rechtlichem Versorgungsträger überlassen werden. Grundstücksbesitzer können das Grüngut in die Bioabfalltonne werfen oder pflanzliche Abfälle von bis zu zwei Kubikmetern bei einem der städtischen Häckselplätze abliefern. Außerdem gibt es eine Grüngut-Abfuhr, die Gartenbesitzer zweimal im Jahr kostenlos bestellen können. „Es gibt viele gute Alternativen zur Beseitigung des Grünabfalls“, sagt Christina Wagner. Je mehr Gartenbesitzer diese nutzen, desto weniger stinkt es im Frühling in Stuttgarts Gärten. Außer nach Bratwürsten. Kleinere Feuer zum Grillen sind nämlich erlaubt.