Für Kleintiere kann das Verbrennen von Gartenabfällen gefährlich sein. Foto: Archiv

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen auf Gartengrundstücken ist verboten. Jährlich ahndet die Stadt etwa 20 bis 30 Verstöße mit Bußgeldern bis 100 Euro. Manchmal steckt auch etwas anderes hinter den Rauchschwaden.

Stuttgart - Immer wieder sieht man vor allem im Spätsommer und Herbst dunkle Rauchschwaden von Gartengrundstücken aufsteigen. Wenn Gartenbesitzer sich aber die Mühe ersparen wollen, ihre Gartenabfälle über die Kompostieranlage in Zuffenhausen oder den Häckselplatz in Möhringen zu entsorgen und diese stattdessen verbrennen, sorgt das bei Mitbürgern häufig für Ärger. Zudem riskieren die Gartenbesitzer, wenn sie beim Verbrennen ihrer Gartenabfälle erwischt werden, Bußgelder.

Nur wenige Anzeigen und Bußgeldverfahren

Die unsachgemäße Entsorgung von Gartenabfällen kommt aber nur selten zur Anzeige. Und wenn, wird sie selten so geahndet, dass es die Verursacher von oft starkem Rauch und Brandgeruch wirklich schmerzt. Nur etwa 20 bis 30 Verstöße pro Jahr wurden in den vergangenen Jahren laut einem Sprecher der Stadt Stuttgart mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet. Nach Auskunft der Polizei gehen bei den Ordnungshütern im Schnitt pro Monat lediglich ein oder zwei Anzeigen ein. Nicht selten, so ein Sprecher der Polizei, ergebe eine Überprüfung, dass gar nichts illegal verbrannt wird. „Oft wird einfach nur gegrillt“, erklärt er.

Eine Botnanger Bürgerin indes sieht – auch in Zeiten des Feinstaubalarms – durch das unzulässige Verbrennen von Pflanzenresten ihre Gesundheit gefährdet. Von einer Kleingartenanlage, so sagt die Betroffene, ziehe öfters Rauch direkt in ihre Wohnung im Botnanger Norden. Sie müsse diese dann teils für längere Zeit verlassen und durchlüften. Der Botnanger Bezirksvorsteherin Mina Smakaj ist davon jedoch nichts bekannt. „Bei uns im Bezirksamt ist das noch kein Thema gewesen“, sagt Smakaj. Bürger hätten sich dort jedenfalls wegen Belästigungen durch Rauch oder Brandgeruch bislang nicht beschwert.

Nicht nur in Botnang fühlen sich Bürger aber mitunter durch Rauch und Brandgeruch erheblich belästigt. Auch an der Kaltentaler Abfahrt oder auf dem Möhringer Feld werden laut Bürgern immer wieder unerlaubt Feuer entfacht, um pflanzliche Abfälle auf einfachste Weise zu entsorgen. Der Rauch ziehe dann durch das Nesenbachtal in Richtung Charlottenplatz – teils gar bis Bad Cannstatt.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist generell verboten

„Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt“, erläutert ein Sprecher der Stadt. Einzige Ausnahme: Die Verwertung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dann dürfen Gartenabfälle, nach vorheriger Genehmigung, auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Dabei, so teilt die Stadt Stuttgart mit, müssten aber die Bedingungen eingehalten werden, die in der Verordnung der Landesregierung über Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ausgeführt sind. Im Falle einer möglichen Unzumutbarkeit der Verwertung pflanzlicher Abfälle „werden die Bürger vom Amt für Umweltschutz um Konkretisierung der Umstände, wie beispielsweise die genaue Lage des Grundstücks oder die Zufahrtsmöglichkeit gebeten“, teilt die Stadt mit. Erscheinen die Angaben plausibel, können die Bürger beim Amt für öffentliche Ordnung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „Im Jahr 2017 gingen beim Amt für öffentliche Ordnung bisher acht Anträge ein“, so der Stadtsprecher. In drei Fällen wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Werden Verstöße gemeldet, geht die Polizei diesen in der Regel nach. Beschwerden über extreme Rauch- und Geruchsentwicklung seien aber selten, teilt die Polizei mit. Auch Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes seien sensibilisiert, bei ihren Kontrollgängen auf illegale Feuer zu achten. Werde ein solches festgestellt, werden die Verursacher beim Amt für Umweltschutz gemeldet. Dort wird dann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft.

Stadtweit 4200 Gartengrundstücke und 61 Kleingartenanlagen

Stuttgartweit gibt es aktuell rund 4200 Gartengrundstücke, die allesamt verpachtet sind. Zudem gibt es im Stadtgebiet 61 Kleingartenanlagen. Für diese gilt die Gartenordnung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Stuttgart. Das Verbrennen von Abfällen jedweder Art ist hier generell verboten. Nach Auskunft der Geschäftsstelle des Bezirksverbands der Gartenfreunde Stuttgart hielten sich die Nutzer auch an die Regeln. Wenn nicht, drohe ihnen die Kündigung der Parzelle. Ein solcher Fall ist den Verantwortlichen in den vergangenen zehn, 15 Jahren aber nicht bekannt.