Union und SPD wollen die stetig steigende Zahl von Einbruchsdelikten nicht länger hinnehmen. Foto: dpa

Union und SPD wollen ein Zeichen setzen: Kein fruchtloser Streit, stattdessen Zusammenarbeit im Interesse der Bürger. Da bietet sich die Verbrechensbekämpfung geradezu an.

Berlin - Union und SPD wollen die Bürger künftig besser vor Einbruchsdelikten schützen. Auf einer gemeinsamen Klausurtagung der Fraktionsspitzen, die heute in Göttingen stattfindet, sollen dazu eine Reihe von Beschlüssen gefasst werden. In einer Beschlussvorlage, die den Stuttgarter Nachrichten vorliegen, haben sich beide Seiten darauf verständigt, das Personal bei der Bundespolizei weiter zu verstärken.

Zudem sollen Programm zum Ausbau des Einbruchsschutzes an Häusern und Mietwohnungen aufgestockt werden. In dem Papier heißt es, dass auch „die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in Sicherheitstechnik“ geprüft werden soll.

Wobei es nicht nur um die Handwerkerkosten, sondern künftig auch um die Materialkosten gehen soll. Union und SPD wollen Zuschüsse unabhängig davon gewähren, ob der Vermieter oder der Mieter den verbesserten Schutz gegen Einbruch übernimmt.

Einbruchszahlen seit acht Jahren steigend

Hintergrund der Maßnahmen ist die weiter steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen in Deutschland. 2014 wurden 152 000 Einbrüche bekannt, damit ist die Zahl im achten Jahr hintereinander gestiegen. In Baden-Württemberg gab es innerhalb von zwölf Monaten einen Anstieg der Einbrüche um 19,4 Prozent. 2014 registrierte die Polizei 13.483 solcher Straftaten.

Da immer mehr Einbrüche von organisierten, zum Teil aus dem Ausland operierenden Banden begangen werden, will die Koalition stärker gegen die Organisierte Kriminalität vorgehen. Das Recht der Vermögensabschöpfung soll vereinfacht werden. In dem Papier heißt es: „Wir regeln, dass bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss.“

Für andere „zusätzliche“ Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung gibt es einen Prüfauftrag. Wie die Stuttgarter Nachrichten erfuhren, geht es dabei vor allem darum, ob Einbruchsdiebstahl in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden soll, zu deren Verfolgung die Telekommunikation überwacht werden kann“.

CDU will Strafrahmen verschärfen

Dafür macht sich die Union stark. Thomas Strobl, Chef der Südwest-CDU, sagte den Stuttgarter Nachrichten: „Wir brauchen dieses Mittel, um nicht nur den Dieb, der gerade über die Hecke springt, auf frischer Tat zu stellen, sondern später eben auch die Hintermänner der oft grenzübergreifend operierenden Banden.“

Meinungsverschiedenheiten gibt es noch bei einer weiteren Unionsforderung – der Verschärfung des Strafrahmens. Wohnungseinbruch sollte nach Meinung der Christdemokraten künftig generell mit der geltenden Haftstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden, die bisherige Ausnahmeregelung für minderschwere Fälle mit einem Strafmaß von drei Monaten bis fünf Jahren würde entfallen.

Darüber findet sich in dem Beschlusspapier kein Wort. Die SPD ist nämlich nicht überzeugt. Deren rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner sagte den Stuttgarter Nachrichten, die SPD sei bei einer Verschärfung des Strafrecht „zurückhaltend“. Die helfe dem Bürger „wesentlich weniger als der aktive Schutz durch eine verbesserte Sicherheitstechnik“.

Mehr Hilfe für traumatisierte Opfer?

Ebenfalls nicht in dem Beschlusspapier enthalten, aber dennoch Gegenstand der Gespräche auf der heutigen Klausurtagung ist eine andere Forderung Thomas Strobls. Er schlägt vor, den Einbruchsdiebstahl in das Opfer-Entschädigungsgesetz aufzunehmen. Dadurch könnten etwa schwer traumatisierte Opfern von Einbrüchen umfangreichere Hilfen zugänglich gemacht werden.

Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der bessere Schutz gegen Einbruchsdelikte stehen zwar im Zentrum der geplanten Maßnahmen der Koalition. Aber das Papier enthält weitere Festlegungen, die noch für Diskussionen sorgen könnten. So haben sich Union und Sozialdemokraten darauf verständigt, „das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einzuführen“.

Damit soll eine „Alternative zur Freiheitsstrafe“ geschaffen werden. Sanktionen, wird als Begründung angeführt, müssten „passgenau verhängt werden“. Es gebe aber zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafen „kein fühlbares Übel“ darstelle oder die über gar kein Vermögen verfügten.

Im Bereich der Verkehrsdelikte soll künftig auf körperliche Eingriffe zur Bestimmung der Alkoholkonzentration im Blut „zugunsten moderner Messmethoden“ verzichtet werden. Eine Blutentnahme soll nur noch dann durchgeführt werden, wenn der betroffene dies ausdrücklich verlangt.