Die Anklage in Heilbronn lautet auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord. Foto: dpa

Nach einer Reihe von Gewalttaten hat am Montag die Aufarbeitung der schwerwiegendsten Tat im Fall „Frost“ begonnen. Besonders die ersten 20 Minuten und ein Zeuge waren entscheidend.

Der Prozessauftakt zum Vorwurf des versuchten Mordes in Tamm hatte es in sich. Ein Zeuge schilderte detailliert den mutmaßlichen Anschlag im beschaulichen Ort, der Angeklagte ließ sich über seinen Verteidiger ein, und im Zuschauerbereich kam es zu emotionalen Ausbrüchen. Mehrfach musste der Vorsitzende Richter Martin Liebisch die Anwesenden ermahnen und forderte sie auf, den Saal zu verlassen, sollten sie nicht zur Ruhe kommen.

 

Laut Anklageschrift sollen die niederländischen Beschuldigten G. (28 Jahre) und B. (27 Jahre) von einem bislang unbekannten Auftraggeber den Auftrag erhalten haben, nach Tamm zu fahren, um dort eine Person zu töten. Die Tat wird dem sogenannten „Frost“-Komplex zugerechnet – einer mutmaßlichen Fehde zwischen zwei Sicherheitsunternehmen, bei der Mitarbeiter einer Ludwigsburger Firma wiederholt Ziel brutaler Angriffe geworden sein sollen.

Am 11. Mai 2025 sollen die Angeklagten nahe der niederländischen Grenze ein Fahrzeug angemietet haben, mit dem sie nach Tamm gefahren sein sollen. Das spätere Opfer hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung seiner Schwester in Tamm auf, da es offenbar Angriffe auf seine eigene Wohnanschrift in Stuttgart befürchtete. Laut Staatsanwaltschaft ging es von dort aus regelmäßig mit seinem Hund spazieren – eine Gelegenheit für die mutmaßlichen Täter.

Laut Staatsanwaltschaft sollte G. schießen, B. das Fluchtfahrzeug fahren. Ein erster Angriff am 11. Mai scheiterte demnach an einer Ladehemmung der Waffe. Am folgenden Abend soll G. zurückgekehrt sein, dem Opfer aufgelauert und erneut geschossen haben. Das Opfer flüchtete durch die Silcherstraße in Tamm und brach schließlich in einer Hauseinfahrt zusammen. Vier Kugeln trafen es, unter anderem im Bereich des Dünndarms, der Harnblase und des Oberschenkels. Infolge der schweren Verletzungen musste ein Unterschenkel amputiert werden. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord.

Eine Erklärung mit Sprengstoff

Nach der Verlesung der Anklage gab der Verteidiger des mutmaßlichen Schützen G. eine Erklärung ab. Demnach räumt der Haupangeklagte den Sachverhalt wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben ein – bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Ziel sei es lediglich gewesen, das Opfer einzuschüchtern und gezielt in die Beine zu schießen. Sein Mitangeklagter B. habe von der mitgeführten Schusswaffe nichts gewusst. Erst beim gescheiterten ersten Versuch habe er mitbekommen, dass es um eine Einschüchterung mit Schusswaffe gehe und sei deswegen sofort abgereist. Den zweiten Angriff habe G. demnach allein ausgeführt – ebenfalls ohne Tötungsvorsatz.

Diese Einlassung löste heftige Reaktionen im Gerichtssaal aus. Das als Nebenkläger auftretende Opfer sowie dessen Angehörige reagierten mit lautstarken Beschimpfungen. Sie nahmen die Darstellung, es habe kein Tötungsvorsatz vorgelegen, offenbar als Provokation wahr. Nach einer Sitzungspause wies der Vorsitzende Richter Martin Liebisch insbesondere zwei Zuschauer darauf hin, dass bei weiteren Störungen Ordnungsmittel wie ein Ordnungsgeld von bis zu 3000 Euro oder Ordnungshaft drohen. Am ersten Verhandlungstag wurde zudem ein wichtiger Zeuge vernommen: ein Mann Mitte 40 aus Tamm. Nach eigenen Angaben hatte er das Opfer erst kurz vor der Tat kennengelernt; die Schwester des Opfers ist seine Nachbarin. Spontan seien die beiden gemeinsam mit dem Hund spazieren gegangen. Nach kurzer Zeit sei ein Mann auf sie zugerannt und habe auf das Opfer geschossen.

Angeklagter soll Zeugen bedroht haben

Der Zeuge gab an, wie erstarrt stehen geblieben zu sein. Er habe beobachtet, wie das Opfer davonrannte, stürzte, sich mit den Füßen gegen den Täter wehrte – während der Täter mit Ladehemmungen kämpfte. Das Opfer habe sich wieder aufgerappelt und sei gekrümmt weitergelaufen, während erneut Schüsse fielen. Nachdem der Schütze von dem Opfer abgelassen habe, sei er auf den Zeugen zugekommen, habe die Waffe auf ihn gerichtet und gesagt: „Keine Polizei.“ Anschließend sei er allein in ein Fahrzeug gestiegen und davongefahren.

In der Tammer Silcherstraße brach das Opfer zusammen. Foto: Andreas Essig

Der Zeuge hat laut eigener Aussage dann mit anderen Nachbarn erste Hilfe geleistet und habe mehrere Schusswunden an den Beinen und im Bauchbereich gesehen. Er habe sich noch gewundert, warum der Schütze aus dieser kurzen Distanz das Opfer nicht noch häufiger getroffen hatte.

Am Rande der Zeugenaussage ging es auch um den Hintergrund des mutmaßlichen Mordanschlags: dem Konflikt zwischen zwei Security-Unternehmen. Der Zeuge berichtete, das Opfer habe kurz vor den Schüssen von Konflikten mit Konkurrenten aus der Sicherheitsbranche gesprochen. Diese hätten ihn wegen Aufträgen einschüchtern wollen – er selbst habe dem jedoch keine größere Bedeutung beigemessen, so der Zeuge.

Der „Frost“-Komplex

Anschlag
Der Vorfall, der seit Montag am Landgericht Heilbronn verhandelt wird, steht gemeinsam mit zwei anderen Taten am Anfang eines Konflikts zwischen zwei konkurrierenden Security-Unternehmen. Seit Ende April 2025 fallen immer wieder Schüsse, werden Autos angezündet, kommt es zu Gewalttaten. Die beiden Angeklagten sind die ersten Verhaftungen der Sonderkommission „Frost“. Die mutmaßlichen Auftraggeber hinter der Tat sitzen mittlerweile selbst im Gefängnis.

Korruption
Im November wurde aus dem Konflikt ein Korruptionsskandal: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelte gegen mehrere Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die gegen Schmuck und Bargeld unbefugt Informationen weitergegeben haben sollen. Gegen zwei Angestellte ist wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit mittlerweile Anklage erhoben worden. Auch die mutmaßlichen Drahtzieher müssen sich vor Gericht verantworten – es sind die selben Männer, die auch den mutmaßlichen Mordanschlag in Tamm beauftragt haben sollen.