Facebook sind Millionen Daten abhanden gekommen – nun gibt es für Betroffene Entschädigung Foto: Anna Ross/dpa/Anna Ross

Datendiebe gelangten an Infos von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzern und veröffentlichten sie im Darknet. Nach einem wegweisenden BGH-Urteil geht es nun um Schadenersatz.

Vor einigen Jahren sind Millionen von Nutzerdaten bei Facebook in fremde Hände gelangt. Nutzerinnen und Nutzer können nach dem millionenfachen Datendiebstahl auf de Plattform nun Schadenersatz geltend machen, indem man sich einer Sammelklage von Verbraucherschützern anschließt.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf der Internetseite „Sammelklagen.de“ einen „Klage-Check“ eingerichtet, um im ersten Schritt zu überprüfen, ob die Klage zum eigenen Fall passt. 

Verbraucherzentrale: Tausende Klagen gegen Meta

Passt die Klage, erhält man Hinweise, wie man sich in das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen kann. Dieses sei nun offen, teilte der Verband in Berlin mit. Wenn man sich einträgt, können Ansprüche den Angaben zufolge nicht verjähren – egal, wie lange das Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta dauert. Der Verband hat die Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht.

Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern abgegriffen und 2021 im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. 

Schätzungsweise sind in Deutschland sechs Millionen Nutzer betroffen. Foto: Anna Ross/dpa

Es hagelte allein hierzulande Tausende Klagen. Meta gewann in den Vorinstanzen viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. 

Verbraucherzentrale: So viel Entschädigung muss Facebook wohl zahlen

Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)

Bei bloßem Kontrollverlust über die Daten kann der Schadenersatz laut dem BGH nicht allzu hoch ausfallen. 100 Euro nannte er als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Die Verbraucherschützer halten eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen, wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. 

Wer über Neuigkeiten zu der Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich im Internet für einen News-Alert anmelden.