Wann muss man kein Porto zahlen? Wir haben die Antworten. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa

Oftmals enthält Post von Unternehmen Antwortkarten. Doch wie sieht es bei einer Rücksendung mit dem Porto aus? Muss der Absender zahlen? Oder übernimmt das der Adressat? Die Verbraucherzentrale klärt auf.

Potsdam - Ob für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung - Post von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe. Interessant zu wissen: Die Antworten müssen nicht in jedem Fall frankiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: „Antwort“ und „Bitte freimachen“, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten.

Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung streng: So müssen auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend auch die Aufdrucke „Deutsche Post“ inklusive Posthorn stehen. Die Begriffe „Antwort“ oder „Werbeantwort“ dürfen ebenfalls nicht fehlen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“ nötig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt der Empfänger der Antwort das Porto.