Er fordert, dass der Vorfall untersucht wird: Der Referent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eckhard Benner Foto: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die EnBW hat Kundengespräche trotz Widerspruch der Kunden aufgezeichnet. Der Referent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Eckhard Benner fordert, dass der Vorfall untersucht wird.

Stuttgart Herr Benner, die EnBW hat Telefonate mit Kunden auch dann aufgezeichnet, wenn sie ausdrücklich dagegen widersprochen hatten. Wie stark wird der Datenschutz dadurch beeinträchtigt? Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß. Wenn Kunden widersprechen, ist eine Aufzeichnung grundsätzlich nicht erlaubt. Punkt. Wie können sich Kunden schützen, die nicht wollen, dass ihre Anrufe aufgezeichnet werden? Hier hat das Unternehmen ja offenbar ohne Wissen der Kunden Gespräche dennoch aufgezeichnet. Daher ist es für Kunden in diesem Fall unmöglich, sich zu schützen. Ein Eigenschutz ist ohnehin so gut wie unmöglich, da Kunden sich schlicht darauf verlassen können müssen, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur zu begrüßen und auch erforderlich, dass der Landesdatenschutzbeauftragte diesen Fall genau untersuchen wird. Das Unternehmen hat die Aufzeichnungen mit einem Programm der US-Firma „Verint“ gemacht. Das Unternehmen zählt zu seinen Kunden offenbar auch die NSA. Wie bewerten Sie den Einsatz dieser Software? Bei der Verwendung eines solchen Programms bleibt für Außenstehende völlig offen, was zwischen Speicherung und Löschung tatsächlich geschehen ist. Es stellt sich die Frage, ob in dieser Zeitspanne nicht doch ein externer Datentransfer stattgefunden hat und wohin die Daten dabei gespeichert wurden. Vertrauensbildend ist das ganze sicherlich nicht.