Was sich im Jahr 2018 für Verbraucher alles ändert, haben wir für Sie zusammengefasst. Foto: Adobe Stock

Kranken- und Rentenversicherung werden etwas billiger, die Prämie bei der privaten Altersvorsorge steigt, es gibt etwas mehr Kindergeld. Was sich noch im Jahr 2018 für Verbraucher ändert, zeigt der Überblick.

Berlin - Nach einer Wahl sind die Gesetzesänderungen überschaubar. In der Zeit bis zur Regierungsbildung bringt das Parlament nur wenige Vorhaben auf den Weg. Deshalb halten sich die staatlichen Neuerungen 2018 in Grenzen. Dennoch bringt der Jahreswechsel Umstellungen mit sich. Wegen der guten Wirtschaftslage werden die Sozialversicherungen für Menschen mit normalem Einkommen etwas günstiger. Gutverdiener müssen sich wegen der steigenden Beitragsbemessungsgrenzen auf höhere Belastungen einstellen. Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich, einen Blick in die Unterlagen zu werfen. Zum 31. Dezember laufen Fristen aus.

Riester-Prämie steigt

Erfreuliche Nachrichten gibt es in der privaten Altersvorsorge. Die Grundzulage bei der Riester-Rente steigt erstmals: Wer für einen Riester-Vertrag spart, erhält 2018 eine staatliche Prämie von 175 Euro. Bislang sind es pro Jahr 154 Euro. Die Kinderzulagen bleiben unverändert. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro, für jüngere Kinder 300 Euro. Die vollen Zulagen werden nur gutgeschrieben, wenn der Mindestbeitrag bezahlt wird, der von Einkommens- und Familienverhältnissen abhängig ist. Tipp: fehlende Beiträge noch bis Jahresende zahlen. Bei Riester treten noch kleine Verbesserungen in Kraft. Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, kann der Anbieter bei Rentenbeginn einen einmaligen Betrag überweisen. Neu ist, dass die Einmalzahlungen von 2018 an ermäßigt besteuert werden. Personen mit geringem Lohn profitieren von einer weiteren Neuerung: Künftig wird die private Altersvorsorge bei der staatlichen Grundsicherung nicht mehr voll angerechnet. Der Freibetrag für die Zusatzvorsorge beträgt vom neuen Jahr an insgesamt 208 Euro. Das bietet Geringverdienern Anreize, privat vorzusorgen.

Wie in jedem Jahr steigt die Regelaltersgrenze, die maßgeblich für den Ruhestand ist. Die Altersgrenze steigt 2018 auf 65 Jahre und sieben Monate. Das ist ein Monat mehr als bisher. Für die Jüngeren wird das Renteneintrittsalter weiter zulegen. 2031 ist die Rente mit 67 die Norm.

Wichtige Verbesserungen treten bei Erwerbsminderungen in Kraft. Jene Erwerbsminderungsrenten, die erstmals am 1. Januar 2018 beginnen, werden aufgewertet. Die Aufwertung erfolgt bis 2024 in Stufen. Die Renten werden am Endzeitpunkt so berechnet, als hätten die Betroffenen bis 65 Jahre mit ihrem durchschnittlichen Lohn weitergearbeitet. Bisher endete die Zurechnungszeit bei 62 Jahren.

Kleine Steuerentlastung

Arbeitnehmer können im nächsten Jahr mit einer geringfügigen steuerlichen Entlastung rechnen. Um die inflationsbedingte kalte Progression auszugleichen, werden die Eckwerte im Steuertarif um die Teuerungsrate von 1,65 Prozent angepasst. Davon profitieren die Steuerzahler. Außerdem steigt der Grundfreibetrag – und damit das steuerliche Existenzminimum: bei Erwachsenen um 180 Euro auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag wächst um 72 Euro auf 4788 Euro. Auch das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro je Kind angehoben: für das erste und zweite Kind erhöht es sich auf 194 Euro. Für das dritte Kind sind es 200 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind werden 225 Euro überwiesen. Neu ist nun, dass Kindergeld nur noch höchstens für sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Bisher war das vier Jahre lang möglich. Insgesamt betrachtet werden Steuerpflichtige nach Angaben des Bundesfinanzministeriums um vier Milliarden Euro entlastet.

Am 1. Januar tritt auch die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie regelt, wie viel Unterhalt Trennungskindern zusteht. Obwohl die Bedarfssätze der Kinder bis 17 Jahren angehoben worden sind, steigen die Unterhaltsansprüche im nächsten Jahr nicht unbedingt. Denn gleichzeitig ist erstmals seit zehn Jahren auch die Grenze der Einkommensgruppen nach oben verschoben worden, sodass viele Kinder von 2018 an einen niedrigeren Unterhalt als bisher bekommen.

Für einige Rentner nimmt die Steuerlast zu: Die steuerliche Behandlung von Renten richtet sich seit 2005 nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Wer 2018 in Rente geht, muss einen steigenden Betrag als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen: der Anteil erhöht sich von 74 auf 76 Prozent des Einkommens.

Sozialbeiträge sinken leicht

Zum 1. Januar 2018 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3150 Euro im Monat werden dadurch Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jeweils rund 20 Euro jährlich entlastet, hat die Deutsche Rentenversicherung errechnet. Für Gutverdiener sieht die Rechnung anders aus. Da wie in jedem Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, müssen sie mehr zahlen. Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um das Arbeitseinkommen, bis zu dem maximal Sozialbeiträge anfallen. Bei der Rente erhöht sich die Bemessungsgrenze im Westen von 6350 auf 6500 Euro. Das bedeutet, dass Gutverdienende allein in diesem Sozialversicherungszweig rund 14 Euro monatlich mehr bezahlen. Im Osten steigt die Grenze von 5700 auf 5800 Euro. Dieselben Eckwerte werden bei der Arbeitslosenversicherung zugrunde gelegt. Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, und zwar von 4350 auf 4425 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung können zumindest manche Versicherte mit Entlastungen rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Gesundheitsministerium von 1,1 auf 1,0 Prozent reduziert. Das ist eine Empfehlung des Ministeriums. Es ist der jeweiligen Krankenkasse überlassen, wie sie Beiträge festsetzt. Es ist zu erwarten, dass einige Kassen den Beitrag um 0,1 Prozent reduzieren.

Verbesserungen im Verbraucherrecht

Einen Fortschritt bedeutet es für Verbraucher, dass der Gesetzgeber gegen die oft hohen Extragebühren bei einer Zahlung mit Bank- und Kreditkarten vorgegangen ist. Vom 1. Januar 2018 an dürfen Händler keine Zusatzgebühren mehr für das Bezahlen mit der Kreditkarten erheben. Das sieht das Gesetz vor, mit dem der Bundestag eine Richtlinie der EU umsetzt. Danach dürfen für gängige bargeldlose Zahlungsmittel wie Kreditkarten und EC-Karten keine Preisaufschläge mehr erhoben werden. Im Alltag kommt es häufig vor, dass Unternehmen bei Onlinekäufen Extragebühren erheben, wenn ein Kunde mit der Kreditkarte zahlt.

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält von Januar 2018 an mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro. Die Erhöhungen gelten für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.