Das Bundescerfassungsgericht hat für Dienstag, 10 Uhr, die Urteilsverkündung angesetzt. Foto: Getty

Das neue Verbotsverfahren gegen die NPD war von Anfang an ein riskantes Unterfangen. Bis zuletzt bangen die Länder um einen Erfolg. Nun gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt.

Kalrsruhe - Seit mehr als 60 Jahren hat es in Deutschland kein Parteiverbot mehr gegeben - am Dienstag entscheidet sich, ob die NPD weiter in der politischen Landschaft geduldet wird. Am Vormittag um 10.00 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in dem Verfahren gegen die rechtsextreme Partei. Ein Verbot setzt voraus, dass die Karlsruher Richter die NPD als verfassungswidrig einstufen.

In jüngster Zeit hatte die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr. Deshalb gibt es Bedenken, die NPD könnte politisch zu unbedeutend sein, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen. Verfassungsfeindliche Parolen reichen dafür nicht. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt. (Az. 2 BvB 1/13)

Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck ist groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.

In der Bundesrepublik gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote, das letzte traf 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Unabhängig vom Ausgang hat das Urteil deshalb große historische Bedeutung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle steht vor der Herausforderung, die Maßstäbe aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik für die heutige Zeit fortzuentwickeln.

NPD hat bei Wahlen zuletzt stark verloren

Inzwischen ist dabei auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten. Ihn könnte die NPD im Falle eines Verbots anrufen, um das Urteil überprüfen zu lassen.

Der CDU-Innenpolitiker Helmut Brandt plädierte dafür, „die Hürden weiterhin hoch zu halten“. „Parteiverbote dürfen auch in einer wehrhaften Demokratie immer nur Ultima Ratio bleiben“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, rief dazu auf, den Kampf gegen rechts konsequent anzugehen. Die Gefahr gehe gerade von losen Strukturen aus, „die sich weder eine Vereins- noch eine Parteisatzung geben“.

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke hofft dennoch auf ein Verbot der rechtsextremen Partei. Die NPD sei „nach wie vor ein strukturelles Rückgrat der gewalttätigen rechtsextremen Szene“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Wenn schon nicht für den Staat, so ist die NPD doch für alle, die in ihr Feindbild passen, eine reale Gefahr.“

Die NPD sei zwar in den letzten Jahren bei Wahlen massiv abgestürzt, aber die Gefährlichkeit einer Partei allein an ihren Wahlergebnissen festzumachen, nannte Jelpke kurzsichtig. Die NPD formuliere Stichwörter, die von ihren Anhängern auf der Straße in Brandanschläge und Angriffe auf ihre Feindbilder umgesetzt würden. Ein Verbot „wäre auch ein Zeichen, dass unsere Gesellschaft Nazis auch nicht ansatzweise zu dulden bereit ist“.