Endstation Hirschstraße: Die Polizei stellt Hunderte zumeist maskenfreie Querdenker. Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Coronademo-Verbote, na und? Nach den Ereignissen vom Wochenende laufen Ermittlungen der Polizei gegen Rädelsführer der Querdenken-Bewegung auf Hochtouren. Die kündigt ihrerseits Strafanzeigen an.

Stuttgart - Der Stachel sitzt tief. „Die Polizei hat uns veräppelt“, klagt der Anwalt der Querdenken-Bewegung, die am Wochenende mit ihrer Guerillataktik gegen das Demo-Verbot von der Polizei ausgebremst wurde. Zusammen mit Koordinator Michael Ballweg war er am Samstag in einer Sackgasse gelandet. Der Versuch, die mehreren Hundert Maskenverweigerer in der Hirschstraße zu einer Eilversammlung zu erklären, scheiterte. Raus ging es nur mit einem Platzverweis. Und für Querdenker Ballweg mit einer Strafanzeige. Insgesamt hat die Polizei am Wochenende zwölf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz festgestellt.

 

Die Querdenker sehen freilich das Recht auf ihrer Seite – auch wenn das Verwaltungsgericht Stuttgart, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Bundesverfassungsgericht die Coronademo-Verbote der Stadt Stuttgart für das vergangene Wochenende bestätigt haben. Die Gegner der Corona-Maßnahmen sehen sich vielmehr von der Polizei rechtswidrig behandelt. Die Querdenker-Chefs rufen dazu auf, die Staatsanwaltschaft mit Strafanzeigen gegen Vizepolizeipräsident Markus Eisenbraun zu überhäufen. Schon werden Musterstrafanzeigen verbreitet.

Die Zahl der Strafanzeigen nimmt deutlich zu

Längst geht es nicht mehr nur um Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Das merkt auch die Staatsanwaltschaft an der Neckarstraße: „Die Zahl der Strafanzeigen im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen nimmt deutlich zu“, sagt Staatsanwaltssprecherin Melanie Rischke. Am 13. März, als nach einer Kundgebung im Schlossgarten 1500 Teilnehmer maskenfrei durch die Innenstadt zogen, hat es „Strafanzeigen im unteren zweistelligen Bereich gegeben“, sagt die Sprecherin.

Mit der Karsamstags-Demo mit insgesamt 15 000 Gegnern der Pandemie-Maßnahmen hat sich das noch verschärft: Die Zahl der als Straftaten angezeigten Fälle dürfte etwa bei 50 liegen – „im mittleren zweistelligen Bereich“, wie Staatsanwältin Rischke es formuliert. Die Vorgänge würden derzeit noch rechtlich geprüft, sagt sie. Dabei hagelt es von allen Seiten: Es geht nicht nur um Anzeigen gegen Veranstalter – etwa gegen den Querdenken-Gründer Ballweg, der sich nicht um die Auflagen für die Demo am 3. April auf dem Wasen gekümmert haben soll. Die Strafanzeigen aus der Querdenker-Szene betreffen auch umgekehrt Verantwortliche der Stadt Stuttgart und der Polizei.

Mutmaßliche Dirigenten frühzeitig erkannt

Am Wochenende hat die Polizei nach eigenen Angaben mehr als 1000 Personen wegen der Masken- und Abstandsverstöße angezeigt. „Wir haben den Maskenverweigerern und Regelungskritikern eine klare Grenze aufgezeigt“, sagt Polizeisprecher Stefan Keilbach. Durch Beobachtungen im Vorfeld habe man schon vorab verhindern können, dass sich Kleingruppen zu einem großen Aufzug zusammenfinden konnten.

Dazu gehörte nach Informationen unserer Zeitung auch der Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner, der am Samstag eine Gruppe von maskenlosen Coronamaßnahmen-Gegnern zum Schlossplatz dirigieren wollte, allerdings von der Polizei aufgehalten wurde.

Der Tipp mit der Spontanversammlung klappt nicht

Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig indes stellt das Treiben ganz anders dar. Die mehreren Hundert Menschen seien auf dem Weg zum Bahnhof gewesen und von der Polizei mit Sperren umgeleitet und festgehalten worden. Dadurch sei es doch erst zu der Ansammlung gekommen, argumentiert er auf seinem Internetvideokanal. „Die Situation ist bewusst herbeigeführt worden“, sagt er. Was er nicht erwähnt: Anfangs stand nur ein kleines, von der Polizei umschlossenes Grüppchen auf dem Platz. Der füllte sich erst später. Auf querdenkenden Internet-Live-Streams wurde mehrfach aufgerufen: „Kommt alle hierher, Breite Straße zwei!“

Der Tipp des Anwalts, dass man in einem Polizeikessel eine Eilversammlung ausrufen solle, um eine Spontanversammlung „gegen willkürliche Polizeimaßnahmen“ einzuberufen, klappte im Stuttgarter Fall nicht. Nun sollen die Teilnehmer gegen Vizepolizeipräsident Markus Eisenbraun Strafanzeige erstatten. Mit Musterbrief zum Downloaden.

Derweil ermittelt die Kriminalinspektion Staatsschutz gegen die Rädelsführer, die offensichtlich Aufzüge und scheinbare Spaziergänge initiiert und gelenkt haben sollen. Angezeigt wurde Querdenken-Galionsfigur Ballweg, der mit Ludwig per Megafon versucht haben soll, Regie für die Ansammlung in der Hirschstraße zu führen. „Insgesamt muss umfangreiches Videomaterial gesichtet und ausgewertet werden“, sagt Polizeisprecher Keilbach. Und die beiden Versammlungsleiter, denen die Demo am Samstag wegen Unzuverlässigkeit verboten wurde? Die waren nach bisherigen Polizeierkenntnissen gar nicht da.

Anmerkung der Redaktion: Der Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, legt Wert auf die Feststellung, dass ihm weder bezüglich der Versammlung vom 17. April noch vom 3. April bekannt sei, dass gegen ihn eine Strafanzeige gestellt worden sei. Er betont, dass die von ihm angezeigte Eilversammlung am 17. April nicht verboten gewesen sei und er sich versammlungskonform verhalten habe. An jenem Tag seien Versammlungen in Stuttgart allgemein nicht verboten gewesen, alle Teilnehmer hätten sich legal in der Stadt aufgehalten. Außerdem sei ihm nicht bekannt, dass die Kriminalinspektion Staatsschutz gegen ihn ermittle.