Robin Leutner feiert mit seinem Partysong „Layla“ zwar große Erfolge, manchen finden aber, der Text sei sexistisch. In Würzburg und Düsseldorf darf das Lied nicht gespielt werden. Unterstützung erhält er derweil vom Bundesjustizminister.
Die einen feiern ihn, die anderen kritisieren ihn: Tatsache ist, dass der Song „Layla“ seit drei Wochen auf Platz eins der deutschen Singlecharts steht. Doch je länger der Ballermann-Hit sich ganz oben hält, umso lauter wird über das Lied der beiden Musiker DJ Robin und Schürze diskutiert. Robin Leutner aus Ditzingen ist der Interpret, von Michael Müller, genannt Schürze, stammt der Text. Die Kritik geht nun so weit, dass der Song mancherorts tabu ist: Die Stadt Würzburg hat am Montag beschlossen, dass „Layla“ auf dem Kiliani-Volksfest nicht gespielt werden darf, die Kirmes in Düsseldorf zog nach. „Man kann sich keine bessere Presse wünschen, als dass jeder darüber berichtet“, sagt Robin Leutner. Dennoch würde er sich wünschen, mit weiteren Songs „andere Schlagzeilen“ zu machen. Nachvollziehen kann er die Kritik nicht. „Der Song ist in der Kritik, weil ein Musikwissenschaftler Sexismus rausgelesen hat.“ Dabei gehe es in dem Song nicht um Prostituierte, sondern um eine Puffmutter, sagt Leutner. Im Text heißt es „Ich hab’ nen Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler.“
Leutner kann Kritik nicht nachvollziehen
„Wir wollen keine sexistischen, rassistischen oder extremistischen Lieder auf unserem Fest“, sagt der Würzburger Stadtsprecher Christian Weiß zu dem Verbot. Seiner Aussage nach stehe die Stadt als Veranstalterin hier in der Verantwortung. Auch gibt es seit 2021 eine entsprechende Vereinbarung mit den Festbetreibern. Auslöser war eine Debatte um das umstrittene „Donaulied“, in dem es um eine Vergewaltigung geht. Per Beschluss laufen auf dem Würzburger Fest seitdem keine Lieder mit sexistischem oder rassistischem Inhalten mehr.
Veranstalter legen Veto ein
In Düsseldorf haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus ihr Veto eingelegt. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört – nur nicht auf unseren Festplatz“, sagt der Chef Lothar Inden. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. Zuvor hatte die Stadt wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen. Nachdem die Schützen zugesagt hätten, das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften nicht spielen zu lassen, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, sagt eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage“ gesehen.
„Layla“ war bereits im Juni in der Kritik, als es auf dem Hessentag der Jungen Union in Kassel gespielt wurde. Aufnahmen zeigen, wie sich Delegierte zu dem Lied auf der Bühne versammeln. Die Kritik ebbte wieder ab, ehe sie nun erneut aufkam. Und die Entscheidungen der Veranstalter lösen im Netz ebenso Wirbel aus wie der Partyhit selbst.
Doch Leutner erhält auch Rückendeckung – vom Bundesjustizminister zum Beispiel. Marco Buschmann (FDP) schaltete sich auf Twitter in die Sexismusdebatte ein. Ihm gehen die Verbote zu weit. Man müsse Schlagertexte nicht mögen, könne sie sogar doof oder geschmacklos finden, schreibt er. „Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel.“
Ähnlich äußert sich der promovierte Musikwissenschaftler Markus Henrik, auch bekannt als Musikcomedian Dr. Pop, auf Anfrage. Der Text sei vor dem Hintergrund der „wichtigen Me-Too-Debatte natürlich kalkuliert sexistisch“, sagt Henrik. „Ich finde ihn fürchterlich, bin aber trotzdem gegen Verbote von Behörden.“
Demnach, erläutert Markus Henrik, müsste man auch den gesamten Deutsch- oder Gangsterrap verbieten. „Die Kunstfreiheit ist ein sehr hohes Gut, und es sollen lieber DJs und das Publikum entscheiden, dass ein Song mal nicht gespielt wird, weil man ihn als problematisch erachtet.“ Ob das in nächster Zeit passiere, sei sehr fraglich. „Die ganze Debatte macht den Song natürlich noch bekannter“, sagt Markus Henrik – der im Übrigen bedauert, „dass die meisten bei ‚Layla’ nun an eine Ballermann-Nummer denken und nicht an Eric Clapton“.
Mit 12 Jahren erstmals Platten aufgelegt
Wenn man den Song verbieten wolle, müsste man bei fünfhunderttausend anderen Songs ebenso genau hinhören, hält auch DJ Robin seinen Kritikern entgegen. Er erinnert an „Skandal im Sperrbezirk“, einen Song der Spider Murphy Gang, der vor 40 Jahren ebenfalls zum Teil boykottiert wurde.
Der DJ ist zwar inzwischen beruflich in Europa unterwegs, hat seinen Hauptwohnsitz aber immer noch in Ditzingen. Dort ging er zur Schule, bei Trumpf ließ er sich nach eigenem Bekunden zur Fachkraft für Lagerlogistik ausbilden, arbeitete dann bei Thales, ehe er Ende 2019 kündigte und sein Hobby zum Beruf machte. Fortan legte er Musik auf. Er fand langfristig Spaß an dem, was er als Zwölfjähriger begonnen hatte. Er habe bei Familienfesten aufgelegt, erzählt Leutner. Er habe damit damals eine Familientradition übernommen, denn Musik war ihm nicht fremd: Er war im Musikverein und beim örtlichen Karnevalsverein Titzo groß geworden. Nach wie vor ist der 26-Jährige als Trompeter bei den Guggenmusikern von Titzo, den Los Titzos, zuhause. Der Verein, das sei wie eine Familie, sagt Robin Leutner, der als Vierjähriger über seine Eltern in den Verein kam.
Später legte er beim örtlichen Musikfest auf, mit 18 dann zum ersten Mal in einer Diskothek. „Musik ist mein Leben“, sagt der DJ. Er würde sich wünschen, dass die Menschen „das Leben genießen und nicht über alles fünfmal nachdenken“. Aber er verhehlt auch nicht, dass er und sein Musikerkollege Michael Müller über die Wortwahl von Layla kurz nachgedacht hätten. Sein Traum sei es einst gewesen, im Bierkönig auf Mallorca aufzulegen. Dieser Traum hat sich längst erfüllt, er legt inzwischen dort ebenso auf wie auf dem Cannstatter Wasen.
In Leutners Heimatstadt verfolgt man die Diskussion durchaus, zumal der 26-Jährige in der Stadt bekannt ist. „Grundsätzlich ist es immer schön, wenn Ditzingerinnen und Ditzinger mit ihrer Leistung bundesweit Beachtung finden“, sagt der Rathaussprecher Jens Schmukal auch mit Blick auf das Marketing für die Stadt. Zu der inhaltlichen Auseinandersetzung über die Qualität des Liedes wolle man sich aber nicht äußern.